Entleihe: Sharing-Mobility-AGB verbieten Mitnahme von Deo
Anbieter von E-Scootern haben in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) häufig unwirksame und skurrile Klauseln. Das ergab ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen, der am 23. Juni 2022 vorgelegt wurde. Untersucht wurden 54 Anbieter im Bereich Sharing Mobility mit E-Scootern, Rollern, Fahrrädern oder Autos, wobei nach den Angaben zum Teil "eklatante Rechtsverstöße in den AGB" festgestellt wurden.
Besonders häufig versuchten die Anbieter, die Haftung pauschal auf die Nutzer abzuwälzen – selbst wenn diese nicht schuldhaft gehandelt hätten. So forderten viele Anbieter die Rückgabe des Fahrzeugs im gleichen Zustand wie vor der Nutzung, was eine Haftung auch für normale Verschmutzung oder Abnutzung einschließen würde. "Im Rahmen der Untersuchung stellten wir zahlreiche pauschalisierte, teilweise massiv überhöhte Schadensersatzforderungen bei Schadensfällen fest" , sagte Stephan Tietz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Hohe Servicegebühren für geringe Verstöße
Tietz: "Außerdem waren hohe sogenannte Servicegebühren für geringe Verstöße fällig – etwa eine zeitliche Überziehung der Entleihe um wenige Minuten oder falsches Abstellen um nur wenige Meter." Zudem wurde versucht, umfangreiche Prüfpflichten vor und während der Nutzung auf Entleihende abzuwälzen.
"Auch fanden wir zahlreiche skurrile Klauseln" , sagte Tietz. Teilweise war das Mitnehmen von Alltagsgegenständen wie Deo und Nagellack untersagt oder es wurde verlangt, in Schadensfällen immer die Polizei zu verständigen. Auch wenn Entleihende in der eigenen Einfahrt einen kleinen Lackkratzer bei einem Parkunfall verursachen, wären sie laut AGB verpflichtet, sofort den Anbieter zu kontaktieren und zusätzlich die Polizei. Aus Sicht der Verbraucherschützer reicht die Meldung eines Bagatellschadens beim Anbieter mit Beendigung des Entleihvorgangs aus.
Von den abgemahnten Firmen habe rund die Hälfte schnell eine Unterlassungserklärung abgegeben. Teilweise wurden Klagen eingereicht und gerichtliche Verfahren bereits erfolgreich abgeschlossen. Einige Anbieter sind mittlerweile insolvent oder haben sich aus dem Geschäftsbereich zurückgezogen, so dass die Verbraucherzentralen hier nicht weiter aktiv wurden.
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