Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Energy2day: Bundesnetzagentur verhängt Höchststrafe wegen Werbeanrufen

Energy2day muss 300.000 Euro zahlen, weil es Tausende Menschen mit Werbeanrufen belästigt hat. Die Bundesnetzagentur ließ die Ausrede nicht gelten, dass dafür nur externe Servicefirmen zuständig gewesen seien.
/ Achim Sawall
66 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Energy2day muss wegen Werbeanrufen zahlen. (Bild: Energy2day)
Energy2day muss wegen Werbeanrufen zahlen. Bild: Energy2day

Das Münchner Unternehmen Energy2day ist von der Bundesnetzagentur wegen rechtswidriger Werbeanrufe bestraft worden. Wie die Regulierungsbehörde am 2. August 2017 berichtete(öffnet im neuen Fenster) , sei das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro verhängt worden. Rund 2.500 Verbraucher hätten sich über Werbeanrufe von Energy2day beschwert.

Die Anrufer hätten sich als örtlicher Energieversorger ausgegeben oder behauptet, mit diesem zusammenzuarbeiten, um die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen.

Im aktuellen Verfahren sei der gesetzlich vorgesehene Bußgeldrahmen von der Bundesnetzagentur erstmals voll ausgeschöpft worden. Das Unternehmen habe ausgesagt, kein Telefonmarketing mit Verbrauchern mehr zu betreiben. Die Bundesnetzagentur will dies beobachten. Die Geldbuße ist aber noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Bundesnetzagentur: viele Vertriebspartner statt Eigenverantwortung

Laut Bundesnetzagentur hatte Energy2day "eine kaskadenartige Vertriebsstruktur aufgebaut" und mit einer Vielzahl an Vertriebspartnern auch im Ausland zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland machten. "Der aktuelle Fall macht klar: Rechtliche Verantwortung kann nicht an Subunternehmer wegdelegiert werden" , sagte Behördenchef Jochen Homann.

Wer Subunternehmen mit telefonischen Marketingkampagnen beauftragt, habe als Auftraggeber umfangreiche Aufsichtspflichten. Nachdem es zuvor bereits zu Rechtsstreitigkeiten gekommen war, bestanden "erst recht gesteigerte Aufsichtspflichten" , betonte die Behörde.


Relevante Themen