Warum Kleinwind?
Höchst unterschiedlich sind auch die Gründe für die Errichtung einer kleinen Windturbine. Auf dem amerikanischen Kontinent sind es meist abgelegene Privathäuser, fernab vom Stromnetz. In Europa oftmals Universitäten oder Firmen, die mit ihrem Windrad ein grünes Zeichen setzen wollen.
Um Ärger mit dem Nachbarn vorzubeugen, sollte die Lautstärke der Windräder beachtet werden. In Wohngebieten darf es laut Bundesimmissionsschutzgesetz (TA Lärm) nachts nicht lauter als 35 Dezibel werden. Ganz anders sieht es in Industriegebieten aus: Hier sind 70 Dezibel erlaubt.
Getriebe oder nicht, Garten oder Firma, begehrt sind die Winzlinge in jedem Fall. Dabei sind sie keinesfalls erst in diesen Tagen zu sehen. Die ersten Pioniere pflanzten ihre Zwerge bereits vor über 30 Jahren in die Landschaft. 1973 eröffnete das Unternehmen Ampair aus Großbritannien mit der Ampair 100 den Serienmarkt. Der sechsflüglige Mini hat 100 Watt Nennleistung und ist zum Laden von 12- oder 24-Volt-Batterien konzipiert und daher oft auf Segelyachten zu sehen.
Während Gewerbebetriebe mit Kleinwindanlagen an windigen Standorten hierzulande durchaus Stromkosten sparen können, sieht es bei den privaten Hausbesitzern aus wirtschaftlicher Sicht eher mau aus. Vor allem im dicht besiedelten Gebiet. Hier sollte nicht die Rendite im Vordergrund stehen, sondern vielmehr das Engagement für Umweltschutz und der Spaß an der Technik. Denn die wirtschaftliche Amortisation ist bei kleinen Windanlagen viel länger als bei großen Turbinen. Sie beträgt im Binnenland bis zu 20 Jahre!
Genehmigungspflicht
Kleinwindkraftanlagen für die eigene Stromversorgung sind Bauwerke, die je nach Höhe der Anlage genehmigungspflichtig sind. Hier hat jedes Bundesland eigene Regeln. In den meisten Ländern sind jedoch Maschinen bis zehn Meter Gesamthöhe genehmigungsfrei. Gesamthöhe heißt: inklusive Flügel! Doch im Gegensatz zu großen Windturbinen dürfen die kleinen in unmittelbarer Nähe zur Bebauung aufgestellt werden.
Kleinwindanlagen dürfen in Deutschland genau wie die großen Maschinen ins Netz einspeisen - ihre Betreiber erhalten dafür eine Festvergütung von 7,39 Cent je Kilowattstunde. Damit lohnt sich ihr Betrieb praktisch nur, wenn man den Strom selbst verbraucht, also nicht ins Netz speist.
Problematisch, schreibt Patrick Jüttemann in seinem Kleinwind-Marktreport aus dem Jahr 2020, sei, dass in Deutschland keine Zertifizierungen und technischen Überprüfungen für Kleinwindanlagen vorgeschrieben seien. "Die CE-Kennzeichnung ist kein Ersatz für eine neutrale Prüfung, es ist eine Selbstverpflichtung der Hersteller", schreibt Jüttemann. Dennoch gebe es zahlreiche gute Maschinen auf dem Markt.
Förderprogramme
Wer sich für eine Kleinwindenergieanlage entscheidet, kann die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Die bezuschusst im Rahmen des Förderprogramms Erneuerbare Energien - Standard den Kauf der Anlagen. Teils sollen Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Nettoinvestition finanziert werden, heißt es im Ratgeber Energiewende Selber machen, den das Magazin neue energie herausgegeben hat.
Kleine Windkrafträder gliedern sich grob in drei Leistungsklassen:
- Mikrowindanlagen unter 5 Kilowatt
- Miniwindanlagen 5 Kilowatt bis 30 Kilowatt
- Mittelwindanlagen 30 bis 100 Kilowatt
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