Energiewende: Stromwirtschaft gegen Zwangseinbau vernetzter Stromzähler
Nach Ansicht der Stromversorger und Netzbetreiber ist der verpflichtende Einbau vernetzter Stromzähler in allen Haushalten nicht erforderlich. "Nach wie vor sind Anlagen ab sieben Kilowatt, steuerbare Verbrauchsanlagen und Verbraucher ab 6.000 Kilowattstunden besonders wichtig und sollten, wie im Gesetz vorgesehen, priorisiert werden" , teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf Anfrage von Golem mit. Es liege auf der Hand, dass der Roll-out nicht zugleich über alle Kunden gleichzeitig ausgedehnt werden könne.
Der Verband wendet sich damit gegen einen Vorstoß des Energiekonzerns Eon, der einen verpflichtenden Roll-out der sogenannten Smart Meter Gateways (SMGW) in Deutschland gefordert hatte. Im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa hatte Vertriebsvorstand Marc Spieker das Ausbautempo der Messstellenbetreiber kritisiert: "Das geht zu langsam und das geht auch viel zu lasch. Dass die Netzbetreiber, die immer noch nicht vorankommen, nicht auch einfach mal sanktioniert werden, das ist nicht in Ordnung." Laut Spieker könnten Kunden durch die vernetzten Stromzähler von dynamischen Tarifen profitieren.
BDEW: Keine Ressourcen vorhanden
Nach Einschätzung des BDEW fehlen jedoch die Ressourcen, um sämtliche Haushalte mit den vernetzten Stromzählern auszustatten. Vor dem Hintergrund auch der praktischen Herausforderungen treffe das aktuelle Gesetz, das im April 2023 vom Bundestag beschlossen wurde , "eine ausgewogene Regelung" . Der Roll-out verlaufe planmäßig und die gesetzlichen Ausstattungsquoten seien vom Durchschnitt der Messstellenbetreiber schon vorzeitig erreicht worden, schreibt der BDEW mit Verweis auf die aktuelle Quartalserhebung der Bundesnetzagentur(öffnet im neuen Fenster) . Demnach lag die Ausstattungsquote zum dritten Quartal 2025 mit 20,2 Prozent leicht über der gesetzlichen vorgeschriebenen Quote von 20 Prozent, die bis Ende 2025 erreicht werden sollte.
Der BDEW forderte Messstellenbetreiber, die hinter den gesetzlichen Vorgaben zurückliegen, zur zügigen Umsetzung auf. "Parallel zur Debatte entsprechender Sanktionen, für die die Bundesnetzagentur zuständig ist, sollte die Analyse der Gründe erfolgen" , heißt es weiter.
Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende sieht vor, dass Haushalte einen Anspruch auf die Installation eines vernetzten Stromzählers haben. Die Messstellenbetreiber müssen diesen dann innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung installieren. Laut Paragraf 30 des Messstellenbetriebsgesetzes(öffnet im neuen Fenster) dürfen Haushalten, die weniger als 6.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, dafür maximal 30 Euro in Rechnung gestellt werden.
Der Nutzen durch variable Tarife dürfte sich in Grenzen halten, wie Studien ergeben haben . Zudem müssten sich die Verbraucher dazu in einem ersten Schritt vernetzte Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke anschaffen.
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