Energiewende: Regierung will kleine PV-Anlagen nicht mehr fördern
Das Bundeswirtschaftsministerium plant starke Einschnitte bei der Solarförderung. Demnach soll die Förderung für neue, kleine Solaranlagen von 2027 an eingestellt werden. Das geht aus einem Arbeitsentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit Stand 22. Januar 2026 hervor, der mehreren Medien vorliegt. Für bestehende Anlagen solle es Bestandsschutz geben. Balkonkraftwerke sind nicht betroffen.
Insbesondere kleine Solaranlagen seien inzwischen aufgrund gesunkener Kosten oft bereits ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich, sofern sie hohe Eigenverbrauchsanteile realisieren könnten, heißt es in dem 400-seitigen Papier. Konkret soll die Förderung für Anlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung eingestellt werden. Derzeit liegt die Vergütung zwischen 6,73 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde (kWh), je nach Größe und Art der Anlage(öffnet im neuen Fenster).
Einem Bericht des Spiegels(öffnet im neuen Fenster) (Paywall) zufolge enthält der Entwurf fünf Einschnitte. Vier davon beträfen explizit kleine Solardachanlagen. Neben der Streichung der Einspeisevergütung müssten auch die kleinen Betreiber künftig ihren Strom direkt vermarkten und sich dafür einen Abnehmer suchen.
Nur noch 50 Prozent Einspeisung erlaubt
Zudem sollen auch Anlagen mit weniger als 7 kW Leistung mit einem vernetzten Stromzähler ausgestattet werden, was die Anschlusskosten in die Höhe treibt. Ebenfalls sollen die sogenannten Solardachanlagen nur noch die Hälfte ihrer Leistung ins Netz einspeisen dürfen. Was darüber hinausgehe, müsse direkt selbst verbraucht oder in einer Batterie gepuffert werden.
Im Gesetzentwurf ist laut Spiegel noch offen, ob diese Regelung nur für Anlagen unter 25 Kilowatt gilt oder auch für Anlagen bis 100 Kilowatt. Bei Anlagen über 25 kW soll es künftig einen einheitlichen Fördersatz geben, was vor allem großen Anlagen zugutekommt.
Ein Sprecher des Ministeriums sagte der Nachrichtenagentur dpa, man sei noch in der internen Vorbereitung der Novelle. An dem Entwurf werde derzeit noch gearbeitet. Beim EEG bestehe Handlungsbedarf. "Ziele von Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit wurden in den letzten Jahren zu wenig berücksichtigt", sagte der Sprecher.
Ministerium: Kleine Solaranlagen rechnen sich
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte bereits deutlich gemacht, dass kleine Solaranlagen auf dem Dach keine Förderung mehr benötigten, weil sie sich für Verbraucher bereits rechneten. Die Preise für Anlagen und Speicher seien deutlich gesunken.
Der Ministeriumssprecher sagte, derzeit finanziere die Allgemeinheit über Steuermittel Strom aus kleinen Photovoltaik-Dachanlagen, die sich bereits ohne Förderung wirtschaftlich tragen könnten und zudem auch dann ins Netz einspeisten, wenn kein Bedarf bestehe, und dadurch Systemprobleme verschärften. Einem Bericht des Handelsblatts(öffnet im neuen Fenster) (Paywall) zufolge summierte sich die aus Steuermitteln finanzierte EEG-Förderung für alle erneuerbaren Energien im Jahr 2024 auf knapp 22 Milliarden Euro. Davon entfielen 10,5 Milliarden auf die Photovoltaik.
Die Opposition und Branchenverbände kritisierten die Pläne scharf.
Kritik von Grünen und aus der Branche
Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner sagte: "Die Solarförderung auf privaten Dächern ist eine Erfolgsgeschichte – Millionen Bürger haben investiert, das Land profitiert. Mit ihrem Gesetzentwurf droht Katherina Reiche, dieses Engagement auszubremsen." Die Grünen-Politikerin Katrin Uhlig sprach von einem Angriff auf das Erfolgsmodell der Energiewende.
Der Bundesverband Solarwirtschaft warnte vor einem Kahlschlag beim Solarausbau. "Sollten diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, dürfte die Errichtung neuer Solarstromanlagen auf privaten Gebäuden fast komplett zum Erliegen kommen", kritisierte der Verband(öffnet im neuen Fenster). Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig sagte, die EEG-Einspeisevergütung sei für die Mehrzahl neuer Solaranlagenbetreiber immer noch zwingend notwendig, um eine hinreichende Rentabilität sicherzustellen.
Experte: Direktvermarktung noch kaum möglich
Der Energieexperte Leonhard Gandhi vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme sagte dem Handelsblatt: "Es gibt aktuell bereits einen Direktvermarkter auch für kleine PV-Anlagen, aber die Vermarktungskosten sind so hoch, dass es sich für Privatleute eher lohnt, ihren PV-Strom gar nicht mehr einzuspeisen." Gandhi kommt zu dem Schluss: "2027 wäre für eine Abschaffung der festen Einspeisevergütung definitiv zu früh."
Der Branchenverband BEE nannte den Entwurf einen "weiteren Angriff auf die erneuerbaren Energien". Die erfolgreiche Fortführung der Energiewende werde blockiert, kritisierte die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Ursula Heinen-Esser, die selbst der CDU angehört. Das bedrohe Arbeitsplätze und die Widerstandsfähigkeit gegen Krisen. "Die erneuerbaren Energien sind eine der wenigen, noch verbliebenen deutschen Wachstumsbranchen, die im großen Stil Jobs geschaffen hat und um deren Erhalt kämpft", erklärte der Verband(öffnet im neuen Fenster). "Die Erneuerbaren ermöglichen Investitionen auch abseits von Metropolregionen, stärken den Mittelstand und machen unsere Energieversorgung sicherer."
Mehr Kosteneffizienz
Im Arbeitsentwurf des Ministeriums heißt es, das EEG bedürfe aus einer Reihe von Gründen einer grundlegenden Neuordnung. "Es gilt, das EEG konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten." Die erneuerbaren Energien seien im "Zentrum der Stromversorgung" angekommen. Reiche hatte deutlich gemacht, die erneuerbaren Energien müssten mehr Verantwortung tragen.
Im Arbeitsentwurf wird am Ziel festgehalten, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. 2025 lag der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent.
Experten gehen jedoch davon aus, dass durch das Streichen der Förderung die Ausbauziele nicht erreicht würden. Denn im vergangenen Jahr sei der Zubau bei den PV-Anlagen zur Hälfte auf Gebäudeanlagen entfallen, berichtete Cleanthinking.de(öffnet im neuen Fenster). Diesem Zubau könne nun der Boden entzogen werden.
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