Energiewende: Regierung senkt Hürden für vernetzte Stromzähler

Messstellenbetreiber sollen von ihren Privatkunden künftig für den Einbau von vernetzten Stromzählern nicht mehr als 20 Euro im Jahr verlangen dürfen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) vor, der am 7. Dezember 2022 vom Bundeswirtschaftsministerium in die Abstimmung mit anderen Ministerien gegeben wurde. Damit solle der bislang stockende Rollout der sogenannten intelligenten Messsysteme beschleunigt werden, hieß es aus Kreisen des Ministeriums. Das Gesetz soll noch im ersten Quartal 2023 vom Bundestag verabschiedet werden.
Entsprechende Pläne kündigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Oktober dieses Jahres an . Viele der bisherigen rechtlichen Barrieren sollen mit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)(öffnet im neuen Fenster) fallen.
Dazu zählen beispielsweise die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bezüglich der Verfügbarkeit der Geräte. Die Behörde muss künftig nicht mehr überprüfen, ob für jede Entwicklungsstufe die Geräte von drei voneinander unabhängigen Herstellern zertifiziert sind. Ein Warten auf den technischen Gleichstand von mindestens drei Herstellern entfalle daher, hieß es aus dem Ministerium.
Funktionen dürfen nachgerüstet werden
Zudem müssen die eingebauten Geräte nicht von Anfang an sämtliche Funktionen erfüllen. Diese Vorgabe bremste im März 2021 den Rollout aus, weil das BSI unter Missachtung des Gesetzes schon Geräte freigegeben hatte, die nicht alle Anforderungen erfüllten. Das Gesetz solle nun ein "agiles Vorgehen" erlauben, hieß es weiter.
Das bedeutet: Die Messstellenbetreiber dürfen künftig in einer zeitlich befristeten Hochlaufphase Funktionen wie das Steuern von Wallboxen oder anderen Verbrauchern schrittweise einführen und Erfahrungen sammeln, um damit eine massenmarkttaugliche Einführung vorzubereiten. Die Bundesnetzagentur machte vor Kurzem bereits Vorschläge , wie die Netzbetreiber mithilfe von vernetzten Stromzählern und Steuerboxen größere Verbraucher aus der Ferne "netzdienlich" steuern dürfen.
Preisobergrenze von 20 Euro
Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber sollen künftig für ein intelligentes Messsystem nicht mehr als 20 Euro im Jahr zahlen. Ein solches System besteht aus einem elektronischen Stromzähler, der den mechanischen Ferrariszähler ersetzt, sowie einem Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway (SMGW). Bislang ist der Preis der intelligenten Messsysteme vom Stromverbrauch abhängig und liegt bei 23 Euro im Jahr, wenn der Verbrauch weniger als 2.000 Kilowattstunden (kWh) beträgt. Bei einem Verbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh kostet das System 100 Euro jährlich.
Die zusätzlichen Kosten sollen von den Netzbetreibern übernommen werden. Denn diese profitierten am stärksten von dem Rollout. Dem Entwurf zufolge soll die Datenkommunikation "unter Einhaltung des Datenschutzes" erweitert werden. Was das bedeutet, ist vorerst unklar. Bislang darf bei Kleinverbrauchern der Verbrauch lediglich einmal im Jahr aus der Ferne ausgelesen werden. Möglicherweise kann dies künftig auch häufiger erfolgen.
Dynamische Tarife werden Pflicht
Auch sollen Kunden künftig stärker von dynamischen Tarifen profitieren. So müssen Stromversorger unabhängig von ihrer Kundenzahl vom Jahr 2026 an solche Tarife anbieten. Dadurch sollen Verbraucher ihren Strombezug in Zeiten verlagern können, in denen Strom aus erneuerbaren Energien günstig angeboten wird.
Die Bundesregierung will darüber hinaus die Möglichkeit erleichtern, mit einem einzigen Smart Meter Gateway mehrere Verbraucher und Ladeeinrichtungen zu steuern. Dadurch müssten weniger Geräte verbaut werden. Das heißt: Es muss nicht für jeden elektronischen Stromzähler ein eigenes Kommunikationsmodul geben.
Zu guter Letzt sollen die Gateways künftig auch per Post verschickt werden können. Das ist bislang aufgrund der Sicherheitsvorgaben nicht möglich. Die Gateway-Hersteller bieten für die sichere Lieferkette (Abkürzung: Silke) sogar eigene Schulungen für die Installateure (öffnet im neuen Fenster) an.
| Stromverbrauch (kWh) | jährliche Maximalkosten (brutto) | Einbauzeitraum |
|---|---|---|
| 100.000 | angemessenes Entgelt | 2017 - 2032 |
| 50.000 - 100.000 | 200 Euro | 2017 - 2025 |
| 20.000 - 50.000 | 170 Euro | 2017 - 2025 |
| 10.000 - 20.000 | 130 Euro | 2017 - 2025 |
| 6.000 - 10.000 | 100 Euro | 2020 - 2028 |
| 4.000 - 6.000 | 60 Euro | ab 2020 (optional) |
| 3.000 - 4.000 | 40 Euro | ab 2020 (optional) |
| 2.000 - 3.000 | 30 Euro | ab 2020 (optional) |
| 2.000 | 23 Euro | ab 2020 (optional) |
Haushalte mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 kWh pro Jahr müssen derzeit nicht verpflichtend mit einem vernetzten Stromzähler ausgestattet werden. Allerdings können die Betroffenen nicht widersprechen, wenn nach dem Willen der Messstellenbetreiber selbst kleinste Haushalte mit einem Verbrauch von weniger als 2.000 Kilowattstunden an ein Smart Meter Gateway angeschlossen werden sollen. Daher sprechen Verbraucherschützer von einer "Zwangsdigitalisierung" .
Der Nutzen durch variable Tarife dürfte sich in Grenzen halten, wie Studien ergeben haben . Zudem müssten sich die Verbraucher dazu in einem ersten Schritt vernetzte Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke anschaffen.



