Energiewende: Batteriespeicher stabilisieren Stromnetz, dürfen aber nicht
Wie die Süddeutsche Zeitung(öffnet im neuen Fenster) (Paywall) berichtet, hat sich die Zahl der unbewilligten Anschlussanfragen für große Batteriespeicher auf annähernd 10.000 erhöht. Als groß gilt ein solcher Speicher, wenn er wenigstens 1 Megawattstunde an Kapazität aufweist.
Die Kapazität hinter den Anfragen würde die derzeitige stationäre Batteriekapazität, die laut RWTH Aachen(öffnet im neuen Fenster) in Deutschland bei 28.000 Megawattstunden liegt, um ein Vielfaches erhöhen. Allein in dem Teil Bayerns, der von der Eon-Tochter Bayernwerk Netz GmbH verantwortet wird, lägen demnach Anfragen für eine Batterieleistung von 80.000 Megawatt vor.
Das allein entspricht einer Kapazität von 150.000 bis 200.000 Megawattstunden oder 200 Gigawattstunden, dem Tagesverbrauch von 20 Millionen Haushalten. So hoch würde die Speicherkapazität jedoch nicht ausfallen, denn viele Anfragen werden mehrfach für verschiedene Standorte gestellt. Konkrete Pläne dürften nur für einen Bruchteil des Wertes existieren.
Batteriespeicher werden falsch genutzt
Laut dem Bericht ist das eigentliche Problem, weshalb die Anfragen so zögerlich bearbeitet werden, beinahe paradox. Batteriespeicher können zu viel produzierten Strom lokal puffern und bei steigendem Strombedarf diesen wieder abgeben. In der Theorie würden die Stromnetze entlastet werden.
Allerdings ist so ein netzdienlicher Akkumulator im Stromnetz auch ein Großverbraucher, wenn er lädt. Steht er im Süden, etwa in Bayern, und im Norden wird viel günstiger Windstrom eingespeist, lohnt sich das Aufladen für den Eigentümer. Der Netzbetreiber hingegen muss noch mehr Leitungskapazität bereitstellen. So wird der Batteriespeicher zum Problem.
Allerdings weiß der lokale Netzbetreiber sehr genau, wann ein solcher Großspeicher im Netz am besten als Verbraucher und wann als Erzeuger eingesetzt werden sollte. Derartige Regeln hätte der Betreiber des Batteriespeichers in Bollingstedt, dem derzeit größten seiner Art in Deutschland, mit dem örtlichen Netzbetreiber vereinbart.
Verbindliche Regeln, wie die Speicher netzdienlich eingesetzt werden können, um tatsächlich für günstigeren Strom und entlastete Stromnetze zu sorgen, gibt es jedoch weiterhin nicht. Stattdessen könnten sich Netzbetreiber schlicht darauf berufen, dass die mangelnde Leitungskapazität einen weiteren Großverbraucher nicht erlaubt, egal wie einfach sich dessen Verhalten an die vor Ort gegebene Situation anpassen ließe.
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