Energieeffizienzgesetz: Effizienzvorgaben für Rechenzentren stehen

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Industrieanlagen und Rechenzentren effizienter machen. Es macht Vorgaben zu PUE und Energienutzung, der Entwurf ist fertig.

Artikel veröffentlicht am , Johannes Hiltscher
Blick in ein Rechenzentrum
Blick in ein Rechenzentrum (Bild: Johannes Hiltscher, Golem.de)

Freiwillige Anreize haben versagt, also muss ein Gesetz her: So begründet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes, kurz: Energieeffizienzgesetz (EnEfG; Entwurf, PDF). Dessen Ziel ist es, bis 2030 den jährlichen Energiebedarf Deutschlands um 550 TWh zu senken. Der Entwurf basiert auf der aktuell überarbeiteten Effizienzrichtlinie der EU, ein eigener Abschnitt ist Rechenzentren gewidmet (§§ 11 bis 15).

Die wichtigsten Vorgaben enthält §11, der zunächst die Effizienz, gemessen an der Power Usage Effectiveness (PUE), vorgibt. Die PUE gibt das Verhältnis von Gesamtenergiebedarf zum Energiebedarf der Rechentechnik an. So wird sichtbar, wie viel Energie für Kühlung, Netzwerk und bei der Spannungswandlung verloren geht.

Rechenzentren, die nach dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen, müssen von Beginn an eine PUE von 1,3 erreichen, dürfen also nur 30 Prozent der Leistungsaufnahme der Rechentechnik für andere Verbraucher aufwenden. Zuvor in Betrieb gegangene Rechenzentren müssen diesen Wert erst ab dem 1. Juli 2030 erreichen, ab dem 1. Juli 2027 ist für sie eine PUE von 1,5 vorgeschrieben.

Daneben gibt es Vorgaben für die Wiederverwendung der Energie: Geht ein Rechenzentrum nach dem 1. Juli 2026 in Betrieb, sind 10 Prozent Wiederverwendung vorgeschrieben. Ein Jahr später steigt der Wert auf 15 Prozent, ab dem 1. Juli 2028 sind 20 Prozent vorgeschrieben. Kann ein Betreiber jedoch nachweisen, dass eine Wiederverwendung nicht möglich ist, etwa weil das nächste Wärmenetz nicht wirtschaftlich erreichbar oder ausgelastet ist, entfallen die Vorgaben. Grundsätzlich müssen Rechenzentrumsbetreiber "nach dem Stand der Technik" unnötige Abwärme vermeiden (§16).

Im Rechenzentrum wird es wärmer

Die einfachste Möglichkeit, den Energiebedarf eines Rechenzentrums zu senken, ist eine Erhöhung der Temperatur des Kühlmediums. Daher macht der Gesetzentwurf auch hier Vorgaben: Bei ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehenden Rechenzentren muss die Eintrittstemperatur bei mindestens 27 °C liegen.

Bereits zuvor errichtete Anlagen müssen sie zunächst auf 24 °C beschränken, ab dem 1. Januar 2028 gelten auch für sie die 28 °C. Niedrigere Temperaturen sind erlaubt, wenn sie, wie etwa bei Freiluftkühlung, ohne zusätzlichen Energieaufwand erreicht werden.

Auch zur Herkunft des Stroms für den Betrieb gibt es Vorgaben: Ab dem 1. Januar 2024 müssen Betreiber ihre Rechenzentrum bilanziell zu 50 Prozent mit Strom aus nicht-EEG-geförderten Quellen versorgen, ab dem 1. Januar 2027 sind 100 Prozent gefordert. Außerdem müssen Kunden über den Energiebedarf von ihnen gebuchter Systeme informiert werden.

Auf Betreiber großer Rechenzentren kommt noch eine weitere Auflage zu: Sie müssen bis zum 1. Januar 2025 ein Energie- und Umweltmanagementsystem, kurz EMAS, einrichten und zertifizieren lassen. Hier wird unterschieden zwischen Rechen- und Informationstechnik: Bei Ersterer greift die Pflicht ab 1 MW nicht redundanter Nennanschlussleistung, bei Letzterer bereits ab 500 kW.

Für Betreiber der öffentlichen Hand oder für sie tätige Unternehmen greift die Regel bereits ab 200 kW Anschlussleistung, da der Bund mit gutem Beispiel vorangehen möchte. Auch hier gibt es wieder eine Ausnahme: Wird die Abwärme zu mindestens 50 Prozent verwertet, ist ein EMAS erst ab einem jährlichen Energiebedarf von 15 GWh erforderlich.

Unterm Strich günstiger

Der Gesetzentwurf rechnet auch Kosten und mögliche Einsparungen der Maßnahmen – allerdings für die gesamten betroffenen Unternehmen – durch. Im Ergebnis sollen die vorgeschriebenen Maßnahmen nach anfänglichen Investitionen langfristig Geld einsparen. Bei den Energie- und Umweltmanagementsystemen etwa rechnet das BMWK mit Kosten von 262 Millionen Euro, denen Einsparungen von knapp 582 Millionen Euro gegenüberstehen.

Da der Gesetzesentwurf innerhalb des Kabinetts abgestimmt ist, sind kaum noch Änderungen zu erwarten. Im nächsten Schritt folgt die Diskussion im Parlament, anschließend ist noch eine Abstimmung mit den Bundesländern erforderlich. Deren IT ist ebenfalls von den strengeren Vorgaben für die öffentliche Hand betroffen, die Bundesregierung hofft auf Vorgaben für kommunale Betreiber seitens der Bundesländer.

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B0SS4K 27. Apr 2023 / Themenstart

Der Kunde zahlt hier im Endeffekt auch oben drauf, weil durch schlechtere Kühlung...

felix111984 26. Apr 2023 / Themenstart

Ein Rechenzentrum braucht viel Energie, das ist nichts neues. Ebenso ist bekannt, dass...

M.P. 26. Apr 2023 / Themenstart

Fokussiert die Richtlinie alleine auf PUE? Rechenzentren, die einfach Wasser verdunsten...

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