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Energieeffizienzgesetz: Bundesregierung weicht Rechenzentrumseffizienz weiter auf

Niedrigere Effizienz, mehr Zeit für Modernisierung und Doppelbilanzierung: Die Bundesregierung kommt Betreibern von Rechenzentren noch weiter entgegen.
/ Johannes Hiltscher
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Serverschränke in einem Rechenzentrum der Schwarz-Gruppe (Bild: Schwarz-Gruppe)
Serverschränke in einem Rechenzentrum der Schwarz-Gruppe Bild: Schwarz-Gruppe
Inhalt
  1. Energieeffizienzgesetz: Bundesregierung weicht Rechenzentrumseffizienz weiter auf
  2. Weniger Monitoring, mehr Ausnahmen bei Wärmenetzanschluss

Die Bundesregierung will die Kosten für die Wirtschaft senken und den Bürokratieaufwand reduzieren. Dazu sollen etwa Gesetze auf die europarechtlichen Vorgaben reduziert werden, so auch das 2023 verabschiedete Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Dieses betrifft über Effizienzvorgaben und Abwärmenutzung auch Rechenzentren.

Das Bundeskabinett einigte sich auf eine Reform des Gesetzes(öffnet im neuen Fenster), das Branchenverbände bereits zuvor als zu weitgehend, Umweltverbände hingegen als zu lax bewerteten. Auch mit der Reform sind nur die Bundesregierung und das federführende Wirtschaftsministerium wirklich zufrieden: Sie erwarten Einsparungen von 760 Millionen Euro jährlich. Einen noch größeren Betrag soll eine Absenkung der Anforderungen an die Power Usage Effectiveness (PUE) von Bestandsrechenzentren einsparen.

Das Effizienzkriterium misst das Verhältnis des Gesamtenergiebedarfs eines Rechenzentrums zum Anteil der Rechentechnik. Vor dem 1. Juli 2026 in Betrieb gegangene Rechenzentren müssen nach aktuellem Stand(öffnet im neuen Fenster) ab dem 1. Juli 2027 im Jahresdurchschnitt eine PUE von 1,5 und drei Jahre später von 1,3 erreichen. Diese Werte wurden auf 1,6 und 1,4 angehoben.

Entwurf zweifelt an eigenen Zahlen

Durch das Absenken der PUE-Anforderungen für Bestandsrechenzentren soll laut Vorlage eine Entlastung von 2,9 Milliarden Euro erfolgen.

Die Belastbarkeit dieser Zahl wird jedoch im Papier selbst angezweifelt, da verlässliche Zahlen zu den Modernisierungskosten fehlen. Zudem wird ein Anteil von 20 Prozent Direktwasserkühlung angenommen, die höhere Investitionskosten bedeutet. Einsparungen durch Effizienzsteigerung wurden nicht gegengerechnet.

Bei Neubauten, die ab dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen, muss zwar weiter im Jahresmittel eine PUE von 1,2 erreicht werden. Hierfür sollen die Betreiber aber nun eine Anlaufzeit von vier statt bislang zwei Jahren bekommen. Dass die PUE-Anforderung für Neubauten nicht auch abgesenkt wurde, wertet das Umweltinstitut München bereits als Lichtblick(öffnet im neuen Fenster). Algorithmwatch wertet die Änderungen(öffnet im neuen Fenster) als "Kniefall vor Big Tech", der Branchenverband eco hingegen sieht durch das Festhalten an einer PUE von 1,2(öffnet im neuen Fenster) "neue Investitionsrisiken und verschärfte nationale Sonderlasten".

Energieauskunft für Kunden nicht mehr verpflichtend

Algorithmwatch kritisiert zudem, dass Rechenzentrumsbetreiber ihre Kunden künftig überhaupt nicht mehr über den ihnen zugeordneten Energieverbrauch informieren müssen – §15 des EnEfG entfällt völlig, "aus Gründen der Entbürokratisierung", wie es im Kabinettsentwurf heißt. Auch die Veröffentlichung von Informationen zum Rechenzentrum wird eingeschränkt: Betreiber können künftig Daten zurückhalten, wenn hierdurch ihrer Auffassung nach Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Daten preisgegeben würden. Algorithmwatch befürchtet, dass hierdurch elementare Umweltdaten zurückgehalten werden könnten.

Gestreckt wurde neben dem Zeitraum zum Erreichen der ausgewiesenen PUE außerdem der zumindest bilanzielle Umstieg auf erneuerbare Energien: Hierfür haben Betreiber nun bis zum 1. Januar 2030 Zeit, drei Jahre mehr als bislang geplant. Laut Begründung im Entwurf dient dies der "Entbürokratisierung und praktikableren Umsetzung".

Der Großteil der versprochenen jährlichen Einsparungen hingegen soll durch Lockerungen bei der Pflicht zur Implementierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (Emas) erreicht werden.


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