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Weniger Monitoring, mehr Ausnahmen bei Wärmenetzanschluss

Die Anforderungen an die Einrichtung eines Emas wurden deutlich gesenkt: Dieses muss künftig nicht mehr zertifiziert oder validiert werden. Lediglich bei durch oder für öffentliche Träger betriebene Rechenzentren sowie Anlagen der Informationstechnik mit mindestens 1 MW an Rechentechnik soll die Zertifizierung künftig noch erforderlich sein.

Erfolgt bei einem Rechenzentrum eine Abwärmenutzung um mindestens 50 Prozent, soll die Einrichtung eines Emas künftig erst ab einem jährlichen Energiebedarf von 23,6 GWh erforderlich sein. Der Wert ist dreimal so hoch wie bislang und entspricht einem konstanten Leistungsbezug von knapp 2,7 MW. Für andere Unternehmen soll die Schwelle für die Einrichtung eines Emas (§8 Abs. 1) ebenfalls auf einen jährlichen Energiebedarf von 23,6 GWh angehoben werden.

Laut Entwurf können so 7.868 Unternehmen ihr Emas wieder abschaffen, da sie zu dessen Einrichtung nicht mehr verpflichtet sind. Laut den Berechnungen soll dies jährliche Einsparungen von 444 Millionen Euro ermöglichen, der Wegfall der Zertifizierungspflicht weitere 76,8 Millionen Euro. Diese Werte beziehen sich jedoch auf alle erfassten Unternehmen, nicht nur die Betreiber von Rechenzentren.

Vor dem Wärmenetzanschluss steht die Betriebswirtschaft

Auch eine Befreiung von der Pflicht zum Anschluss an ein Wärmenetz wird künftig für Rechenzentrumsbetreiber einfacher: Ab einem Gesamtenergiebedarf von 1 MW ist künftig nach §16 eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Abwärmenutzung zu erstellen. Wenn diese den Aufwand für den Anschluss an ein Wärmenetz als technisch oder wirtschaftlich unzumutbar beurteilt, kann darauf verzichtet werden – zusätzlich zu den bestehenden Ausnahmen.

Bei einem erst zukünftig geplanten Anschluss an ein Wärmenetz müssen vorab künftig nicht einmal mehr ein Investitionsplan erstellt sowie Vereinbarungen zur Kostenübernahme und Preis der Abwärme erstellt werden. Tritt einer der Ausnahmefälle ein, muss lediglich ausreichend Platz zur Nachrüstung einer Übergabestation für die Abwärme eingeplant werden.

Bei den Anforderungen zur Nachnutzung der Abwärme darf zudem nun auch die Nutzung im Rechenzentrum selbst berücksichtigt werden. Das ist praktisch eine Doppelbilanzierung, denn die interne Abwärmenutzung wird bereits bei der PUE berücksichtigt. Gleichzeitig lässt sich hiermit aber die Pflicht zur Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse zur externen Abwärmenutzung vermeiden.

Branchenverbände wollen niedrigere PUE-Anforderungen

Den Branchenverbänden eco und Breko geht die Abschwächung derweil nicht weit genug. In einer Stellungnahme fordert der Breko weiter die Anwendung der 80-Prozent-Regel, wonach die PUE bei einer Auslastung von 80 Prozent bestimmt werden soll. Als Begründung werden Co-Location-Anbieter angeführt, die keine Kontrolle darüber haben, wie stark ihre Kunden die eingestellte Hardware ausnutzen.

Diese Möglichkeit war ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehen, fehlt aber in der Kabinettsvorlage. Stattdessen bekommen Betreiber mehr Zeit, um die angegebene PUE zu erreichen. Die Frist hierfür wurde von zwei auf vier Jahre verlängert.

Eine Teilauslastung kann durchaus ein reales Problem sein, da Verbraucher abseits der Rechentechnik stärker ins Gewicht fallen und das Kühlsystem ineffizienter arbeiten kann. Die 80-Prozent-Regel würde aber auch ein potenzielles Schlupfloch schaffen: Ein Rechenzentrumsbetreiber könnte die Kühllösung auf dieses Szenario auslegen und auf dem Papier die PUE-Anforderung einhalten, bei höherer Auslastung aber überschreiten.

Der eco kritisiert die PUE von 1,2 für Neubauten als praxisfern und bezeichnet diese als "nationale Übererfüllung von europäischen Nachhaltigkeitsvorgaben". Hier hofft man darauf, dass der Bundestag diesen Effizienzwert noch schleift – der muss dem Regierungsentwurf noch zustimmen. Der Verband warnt vor ausbleibenden Investitionen in Cloud- und KI-Rechenzentren, wobei gerade bei letzteren mit Direktwasserkühlung eine niedrige PUE verhältnismäßig leicht erreichbar ist. Gleichzeitig kritisiert der eco die hohen Stromkosten in Deutschland.


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