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Encoder, Receiver und Smartcards: Polizei fahndet nach Nutzern von illegalem Pay-TV

In Nordrhein-Westfalen und Hessen wurde nach Durchsuchungen eine Anlage von Pay-TV-Hackern abgeschaltet. Die Nutzer sollen jetzt ermittelt werden.
/ Achim Sawall
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Signal wird abgegriffen und vervielfältigt (Bild: Polizei NRW/Köln)
Signal wird abgegriffen und vervielfältigt Bild: Polizei NRW/Köln

Die Polizei hat in Leverkusen ein illegales Pay-TV-Angebot beendet. Das gab das Polizeipräsidium Köln am 18. August 2021 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Die Wohnungen und ein Ladenlokal zweier Verdächtiger wurden durchsucht. Die zwei Männer, 50 und 53 Jahre alt, stehen im Verdacht, das Fernsehsignal eines Bezahlsenders illegal vervielfältigt und verkauft zu haben.

Die Auswertungen der IT-Spezialisten der Polizei zu den vertriebenen Abonnements dauern an. "Nutzer illegal zur Verfügung gestellter Fernsehsignale müssen mit Ermittlungen rechnen" , sagte Polizeihauptkommissarin Annemarie Schott Golem.de auf Anfrage.

Die Polizisten fanden in einem Dachboden und einem Keller aufwendig aufgebaute Technik und stellten rund 60 Encoder und Receiver, 20 Smartcards, mehrere Router, Computer und diverse externe Festplatten sicher.

Auch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main führte in dieser Woche umfangreiche Durchsuchungen in Frankfurt und Groß-Gerau(öffnet im neuen Fenster) wegen banden- und gewerbsmäßigem Computerbetrug zum Nachteil von Pay-TV Sendern durch. Hier waren in dieser Woche 35 Ermittlerinnen und Ermittler im Einsatz.

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Bis zu 1.000 Abnehmer für illegales Pay-TV

Die rund 800 bis 1.000 Abnehmer konnten Pay-TV-Programme empfangen, ohne ein Abonnement bei dem jeweiligen Anbieter abgeschlossen zu haben, erklärten die Ermittler. Die mutmaßlichen Täter boten ihr Produkt zu einem günstigeren Preis an.

Der Schaden für die Fernsehsender soll jährlich rund 1 Million Euro betragen. Zeitgleich fanden unter der Führung von Eurojust und Europol Durchsuchungen in fünf weiteren europäischen Ländern statt.

"Nutzer können in der Regel nur über ihre IP-Adressen zurückverfolgt werden. Genau diese IP-Adresse ist jedoch nur dem illegalen Pay-TV-Anbieter bekannt. Ob im Leverkusener Fall IP-Adressen gespeichert wurden, ist mir jedoch nicht bekannt" , sagte Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke Golem.de auf Anfrage. Die Forderungen dürften allerdings im Verhältnis zu den Konsequenzen für die kriminellen Pay-TV-Anbieter "überschaubar" bleiben, da keine Streams weiterverbreitet, sondern lediglich konsumiert werden. Wurde jedoch das illegale Angebot über einen längeren Zeitraum genutzt, könnten die Forderungen entsprechend steigen. "Für die illegalen Anbieter kann es neben strafrechtlichen Sanktionen schnell um Millionen-Rückforderungen gehen" , erklärte Solmecke.


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