Praxen müssen Daten hochladen
Arztpraxen sind künftig dazu verpflichtet, bestimmte Daten in die ePA hochzuladen. Dazu zählen nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung(öffnet im neuen Fenster) (KBV) Befundberichte, Daten aus bildgebender Diagnostik, Laborbefunde und elektronische Arztbriefe. Das ist aber erst möglich, wenn der Patient über seine Versichertenkarte den Zugriff freigeschaltet hat. Zudem dürfen Patienten dem Hochladen bestimmter Daten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Bestimmte Daten müssen auf Wunsch des Patienten eingepflegt werden.
Nicht nur die Ärzte, auch die Versicherungen müssen die ePA mit Daten befüllen. "Die Krankenkassen stellen die Abrechnungsdaten nebst Diagnosen automatisch in die ePA, es sei denn, der Versicherte möchte das nicht und widerspricht" , schreibt die KBV. Allerdings haben die Kassen nur Schreib- und keine Leserechte bei der ePA.
Nachbesserungen gefordert
Der Gematik zufolge haben in der Hochlaufphase bereits 110.000 von rund 160.000 Einrichtungen auf Patientenakten zugegriffen. Zudem seien etwa 13 Millionen Aufrufe von Medikationslisten verzeichnet worden. "Seit Start der ePA im Januar wurden insgesamt 22 Millionen Dokumente in Patientenakten hochgeladen. Nimmt man die E-Rezept-Daten hinzu, befinden sich in den Patientenakten der Versicherten mehr als 700 Millionen Datensätze" , schreibt die Gematik.
Mit dem Start der verpflichtenden Nutzung fordern Verbraucherschützer Nachbesserungen an der ePA. Die Patienten müssten selbst entscheiden können, wer Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten habe, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit(öffnet im neuen Fenster) . "Versicherte können bislang nicht im Detail steuern, wer welche Informationen sieht. Mit der Hausarztpraxis möchten Patientinnen und Patienten die Informationen aus der Psychotherapie vielleicht teilen. Es ist aber nicht zwingend nötig, dass die Zahnarztpraxis von der Psychotherapie erfährt" , hieß es zur Begründung.
Die Erfahrungen aus der Hochlaufphase sind bislang eher durchwachsen. So monieren Ärzte, dass bislang nur PDF-Dateien hochgeladen und angezeigt werden können. Die HNO-Ärztin Carolin Dieke wies der KBV zufolge(öffnet im neuen Fenster) darauf hin, dass ihre Diagnostikprogramme zunächst gar nicht in der Lage gewesen seien, ein PDF zu generieren. Zudem erfordere dies für die Mitarbeiter einen zusätzlichen Arbeitsschritt. Die Ärztin wünscht sich eine Funktion, die beim Besuch einer Patientin anzeigen kann, ob neue Dokumente der Akte hinzugefügt worden seien.



