Elektronische Krankmeldung: eAU-System funktioniert in der Praxis "überhaupt nicht"
Familienunternehmer erleben ein Chaos der Zuständigkeiten und bürokratischen Mehraufwand. Buchhaltungen müssten viele Vorgänge doppelt bearbeiten.

Das neue verpflichtende System der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll laut Kritikern bisher kein Fortschritt sein. "In der Praxis funktioniert das neue System leider überhaupt nicht", sagte Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbandes Die Familienunternehmer, dem Handelsblatt. "Wir erleben ein Chaos der Zuständigkeiten und bürokratischen Mehraufwand durch Doppelstrukturen."
Bei manchen Unternehmen würden die Daten zu spät oder gar nicht ankommen, geht aus einer Umfrage des Verbands hervor, der sich bei den Mitgliedern im Auftrag des Bundesjustizministeriums nach den zehn größten Bürokratiehemmnissen erkundigt hat. Die anonymisierten Rückmeldungen liegen dem Handelsblatt vor.
Wer ab 2023 krank wird, muss den "gelben Schein" theoretisch nicht mehr selbst umständlich in zwei Briefen an die Firma und die Krankenkasse versenden. Unternehmen erhalten die elektronische AU eigentlich zeitnah von der Krankenkasse, die diese von der Arztpraxis übermittelt bekommt. Arbeitsunfähig melden müssen sich Beschäftigte jedoch weiterhin. In Arztpraxen wird derzeit noch oft gesagt, dass man an dem digitalen System bisher nicht teilnehme. Beschäftigte schicken sicherheitshalber einen Ausdruck der eAU an die Firma.
Das Kinderkrankengeld wurde nicht in das neue System integriert. Hier gibt es weiterhin den ausgedruckten gelben Schein. Gleiches gilt für private Ärzte und Privatversicherte oder Minijobber. Von Eben-Worlée kritisierte: "In der Umsetzung müssen die Buchhaltungen viele Vorgänge doppelt anfassen, und es kann zu erheblichen Verzögerungen bei der Lohnabrechnung kommen, die wiederum die Arbeitnehmer treffen."
FDP will schnelle Gesetzesänderung
Der Bundesverband Mittelstand BVMW erklärte bereits am 10. Januar, dass die eAU für viele kleine und mittelgroße Betriebe in der Einführungsphase zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeute. So sei vorgesehen, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst fünf Tage, nachdem der Beschäftigte krankgeschrieben wurde, bei der Krankenkasse abrufen kann.
"Die eAU wird dem Arbeitgeber also nicht automatisiert übermittelt. Rechnet man die gesetzliche Pufferzeit von 14 Tagen hinzu, in der die eAU nachgereicht werden kann, können aus einer einfachen Krankschreibung jeden Monat deutliche Rückrechnungen resultieren", sagte Hans-Jürgen Völz, Chefvolkswirt des Bundesverbandes. Für die Unternehmen sei dies eine "unkalkulierbare zusätzliche Belastung".
Laut dem FDP-Bundestagsabgeordneten Maximilian Funke-Kaiser sei eine automatisierte Weiterleitung der eAU an die Arbeitgeber nötig. Außerdem müssten die privaten Krankenkassen eingebunden werden. "Das von Gesundheitsminister Lauterbach geplante Digitalgesetz wäre eine Möglichkeit, diese Änderung schnell auf den Weg zu bringen", sagte Funke-Kaiser.
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Meine Antwort absichtlich nicht gelesen?
In Klitschen vielleicht. Ordentliche Unternehmen (wie auch wir als IT-Dienstleister...
Potzblitz. Du hast ja Ideen. Gehen zwar am Thema großzügig vorbei, aber immerhin. Nicht...
Ich war bisher auf deiner Seite, aber das "Passt also :)" hilft deinem Kunden nicht...
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