Verweis auf unterschiedliche Rechtssysteme

Sippel begründete ihre Änderungswünsche unter anderem damit, dass die europäischen Justizsysteme teilweise sehr unterschiedlich seien, was beispielsweise die Definition von Straftaten oder die Frage betreffe, bei welchen Straftaten die Behörden auf welche Art von Daten zugreifen dürften. Daher sei es sinnvoll, dass eine Behörde im Vollstreckungsstaat einbezogen werde. Dadurch sei es möglich, mehr Informationen zu der Straftat und den betroffenen Personen zu übermitteln, ohne die Ermittlungen zu gefährden.

Zudem hätten Gespräche mit Staatsanwälten ihr gezeigt, dass diese über ausländische Datenanfragen in ihrem Ermittlungsbereich zumindest informiert werden wollten. Dadurch könnten sie besser beobachten, welche Straftaten oder Gruppierungen sich in den Nachbarländern entwickelten, "denn früher oder später kommt das womöglich auch zu uns".

Verhandlungen seit zweieinhalb Jahren

Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag zur sogenannten E-Evidence-Verordnung im April 2018 präsentiert. Ermittler sollen damit einfacher an elektronische Beweise herankommen können. Das soll unabhängig davon sein, wo ein Anbieter seinen Sitz hat und wo die Daten tatsächlich gespeichert werden, solange der Dienst in einem Mitgliedstaat der EU angeboten wird. Dazu werden die Anbieter von Kommunikationsdiensten wie Chatprogrammen oder E-Mails zunächst dazu verpflichtet, einen "gesetzlichen Vertreter" in der EU zu benennen.

Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich bereits wenige Monate später, im Dezember 2018, auf eine eigene Verhandlungsposition. Darin drohen Unternehmen im Falle der Weigerung Strafen von bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für große Unternehmen wie Googles Alphabet wären das derzeit knapp zwei Milliarden Euro. Kleinere und mittlere Unternehmen mit niedrigen Rücklagen könnten von solchen Strafen empfindlich getroffen werden. Die Vorschläge von EU-Kommission und Europaparlament sehen hingegen keine bestimmte Bußgeldhöhe vor.

Kritik von Datenschützern

Datenschützer und Menschenrechtsaktivisten kritisierten die Pläne zur Herausgabe elektronischer Beweismittel bereits scharf. Den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zufolge würden mit der geplanten Verordnung Grundrechte der Nutzer und der Provider unterlaufen. Erstmals werde im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen die Herausgabe persönlicher Daten nicht mehr davon abhängig sein, ob die verfolgte Tat in beiden beteiligten Ländern überhaupt strafbar sei, konstatiert die hiesige Datenschutzkonferenz. Das wäre mit dem Vorschlag des Europaparlaments nicht mehr der Fall.

Inwieweit sich die Abgeordneten mit ihrem Vorschlag durchsetzen können, müssen die nun beginnenden Trilogverhandlungen mit EU-Kommission und Ministerrat zeigen. Unterstützung könnte das Parlament bei der Bundesregierung finden. Diese hatte den Vorschlag des Ministerrats abgelehnt, war aber überstimmt worden. In einem internen Dokument warnte sie vor Gefahren für Presse- und Meinungsfreiheit.

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 Elektronische Beweise: Europaparlament fordert Vetorecht bei Datenabfrage
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