Elektronikmarkt: Paypal-Käuferschutz hilft nicht bei Rechtsstreit
Der Paypal-Käuferschutz nützt nur dann etwas, wenn der Händler nicht den Rechtsweg beschreitet.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs spüren Nutzer des Paypal-Käuferschutzes nun die Folgen. So berichtet ein Betroffener, er habe eine defekte Ware an einen Elektronikmarkt zurückgesandt und über den Paypal-Käuferschutz das Geld zurückerhalten. Monate danach schickte ihm der Händler dennoch eine Mahnung über 1.300 Euro.
Der Verkäufer habe sich im Konfliktfall nicht gemeldet oder reagiert, deswegen hatte Paypal zu Gunsten des Käufers den Fall geschlossen.
"Paypal entscheidet anhand der Paypal-Käuferschutzrichtlinie lediglich über Anträge auf den Paypal-Käuferschutz. Der Käuferschutz berührt die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern und Händlern dabei nicht. Unabhängig vom Käuferschutz steht es dem Kunden - Verbraucher und Händler - frei, die staatlichen Gerichte in Anspruch zu nehmen", sagte Unternehmenssprecherin Christina Macke Golem.de auf Anfrage.
Seit April 2010 bietet Paypal Käufern an: Wenn im Internet bestellte und bezahlte Ware nicht ankommt, erstattet Paypal das Geld zurück. Das gilt für Einkäufe in Deutschland und im Ausland, bei denen mit Paypal bezahlt wurde. Zuvor muss aber ein Antrag auf Käuferschutz gestellt werden. 17 Prozent aller Onlinekäufer in Deutschland haben laut einer Forsa-Umfrage bereits einmal online bestellt, im Voraus bezahlt, den Einkauf aber nicht erhalten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubte Händlern, die Paypal-Zahlungen annehmen, diese erneut einzufordern, wenn der Kunde das Geld zurückbuchen ließ. Das hatte der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im November 2017 entschieden. Demnach "steht dem Verkäufer nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz (erneut) ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu."
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Ebay und Paypal haben wohl die Funktion eines Warenvermittlungsunternehmens bzw...
Hat sich ganz gut angefühlt ;) Die Kunden haben einen Code bekommen, mit dem sie den...
Warum sollten die Richter bei einem B2B deal das BGB lesen?
Der Käufer hat ja nach § 439 BGB das Recht auf Nacherfüllung und kann sich entweder für...