Wie geht die Hausgemeinschaft am besten vor?
Wie sollte ein Käufer oder eine Hausgemeinschaft daher am besten vorgehen? Da sich fast alle Garagen in baulicher und elektrotechnischer Hinsicht voneinander unterscheiden, sind nur recht allgemeine Empfehlungen möglich.
Sinnvoll erscheint auf jeden Fall, den Aufbau einer Installation vom Ende her zu denken. Der Worst Case - für E-Auto-Befürworter natürlich der Best Case - wäre die komplette Ausstattung aller Stellplätze mit einem Ladeanschluss. Da der Hausanschluss das in der Regel noch nicht hergibt, könnte die Leitung zur Unterverteilung zunächst überdimensioniert werden. Dann müsste zumindest das teure Kabel nicht ergänzt oder ersetzt werden, falls später der Hausanschluss verstärkt wird. Je größer die Reserve, desto unnötiger wird eine spätere Nachrüstung des Hausanschlusses.
Vorgaben zu Ladeboxen sinnvoll
Wenn die Eigentümergemeinschaft prinzipiell nichts gegen die Installation von Ladesäulen einzuwenden hat, könnte sie den Erstnutzern je nach Situation entsprechende Vorgaben machen. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass nur solche Ladestationen erlaubt sind, die für ein Lastmanagement per Masterbox oder gar OCPP geeignet sind. Zu beachten ist dabei, dass man sich mit der Wahl der ersten Ladeboxen möglicherweise auf einen bestimmten Hersteller festlegt. Das könnte sich aber künftig ändern.
Die Frage nach der Ausstattung der Unterverteilung hängt ebenfalls stark von den verwendeten Ladeboxen ab. So verfügen einige Modelle bereits über einen FI-Schalter vom Typ B, der Gleichfehlerströme erkennt und in der Regel mehrere Hundert Euro kostet. Andere Ladeboxen haben eine Gleichstromfehlerüberwachung integriert, so dass in der Verteilung lediglich ein deutlich günstigerer FI vom Typ A installiert werden müsste.
Installation aus einer Hand zu empfehlen
Problematisch könnte es zudem sein, wenn jeder Eigentümer einen Installateur seiner Wahl mit dem Anschluss seiner Ladestation beauftragt. Aus Gründen der Gewährleistung und der Konfiguration ist es sinnvoller, ein bestimmtes Unternehmen mit der Installation und Wartung der Anlage zu betrauen. Die Kostenübernahme dürfte erwartungsgemäß der größte Streitpunkt sein. Gemeinschaftskosten entstehen nicht nur durch die Grundinstallation, sondern auch durch die jährliche Zählergebühr. Da bei mehreren Fahrzeugen ein Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr entstehen dürfte, wäre vom Jahr 2020 an ein intelligentes Strommesssystem zu installieren. Das kostet maximal 100 Euro im Jahr. Eigene Zähler sind bei Wallboxen aber nicht erforderlich.
Sinnvoll erscheint daher auch bei Ladestationen die typische "Markisen-Lösung". Dabei macht die Eigentümerversammlung bestimmte Vorgaben, die bei der individuellen Installation eingehalten werden müssen. Dann wäre es nicht mehr erforderlich, für jede neue Ladebox das Einverständnis der Versammlung einholen zu müssen. Zudem könnte für die Übernahme der Gemeinschaftskosten eine offene Interessengemeinschaft gebildet werden, der nur diejenigen Eigentümer angehören, die eine Ladestation installieren wollen.
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