Elektromobilität: Umweltbonus gilt auch für Jahreswagen

Der neue Umweltbonus für Elektroautos kann künftig auch beim Kauf eines Jahreswagens in Anspruch genommen werden. Förderfähig sind laut der am 18. Februar 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie(öffnet im neuen Fenster) neben erstmalig zugelassenen Autos auch solche, "die im Fall der zweiten Zulassung maximal zwölf Monate erstzugelassen gewesen" sind. Darüber hinaus darf im Fall der Zweitzulassung das Fahrzeug eine maximale Laufleistung von 15.000 km aufweisen und noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) veröffentlichte inzwischen die Details zur Beantragung der neuen Kaufprämie(öffnet im neuen Fenster) .
Die neue Regelung tritt am 19. Februar 2020 in Kraft. Bereits in der vergangenen Woche hatte das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt , dass die neue Regelung rückwirkend für alle Fahrzeuge gelte, die nach dem 4. November 2019 zugelassen worden seien. Die EU-Kommission hatte die Prämie in der vergangenen Woche gebilligt.
Die Bundesregierung hatte die Details der Kaufprämie auf einer Kabinettsklausur am 18. November 2019 beschlossen und in Auszügen veröffentlicht(öffnet im neuen Fenster) . Demnach steigt der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge von 4.000 auf 6.000 Euro und für Plugin-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro. Über einem Nettolistenpreis von 40.000 bis maximal 65.000 Euro soll der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro und für Plugin-Hybride 3.750 Euro betragen. Regierung und Hersteller übernehmen dabei jeweils die Hälfte der Prämie.
Ein weiterer Vorteil der neuen Regelung für die Käufer: "Für Gebrauchtfahrzeuge beträgt der Netto-Listenpreis wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Bafa-Listenpreises." Das bedeutet zwar nicht, dass auch solche Autos förderfähig sein können, die sonst über der Förderschwelle von 65.000 Euro beim Netto-Listenpreis liegen. Maßgeblich ist die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (PDF)(öffnet im neuen Fenster) . Beispielsweise könnte jedoch der Käufer eines gebrauchten Mercedes E-Vito von einer höheren Prämie profitieren, weil dadurch der Netto-Listenpreis von 44.990 Euro auf unter 40.000 Euro sinkt, was eine höhere Förderung ermöglicht.