Elektromobilität: TÜV kritisiert schleppende Umsetzung des GEIG

Laut Gesetz sollen Neubauten mit Ladeeinrichtungen für Elektroautos ausgestattet werden. Die Realität sieht laut TÜV Süd anders aus.

Artikel veröffentlicht am ,
Elektroauto an einer Ladestelle im Parkhaus: nachträgliche Installationen mit hohem Aufwand und hohen Kosten
Elektroauto an einer Ladestelle im Parkhaus: nachträgliche Installationen mit hohem Aufwand und hohen Kosten (Bild: Werner Pluta/Golem.de)

Mehr Ladepunkte in Gebäuden sollen die Elektromobilität voranbringen. Dafür hat die alte CDU-SPD-Bundesregierung eigens ein Gesetz erlassen. Das werde jedoch nur schleppend umgesetzt, kritisiert die Prüforganisation TÜV Süd.

Nach dem Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade-und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) müssen in vielen Neubauten mit eigenen Stellplätzen Möglichkeiten für das Laden von Elektroautos geschaffen werden. Bei Wohngebäuden gilt das bei mehr als fünf Autostellplätzen, bei Gebäuden, die nicht als Wohnimmobilie vorgesehen sind, ab sechs Stellplätzen.

Das GEIG sei im März vergangenen Jahres vom Bundesrat gebilligt und veröffentlicht worden. Obwohl das Gesetz keine Übergangsfristen enthalte, seien die Anforderungen nicht im Markt angekommen, heißt es in einer Mitteilung des TÜV Süd. Das könnte zu Nachteilen für Bauherren, Bauträger und Eigentümer führen. Zudem gefährde die schleppende Umsetzung des Gesetzes den Ausbau der Elektromobilität.

Gebäude sollen fürs Laden vorbereitet werden

Das Gesetz fordert nicht, dass Stellplätze von Anfang an mit Ladepunkten ausgestattet sein müssen. Aber es müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Es reicht demnach aus, wenn die Stellplätze künftig über eine "geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen" verfügen. Die Umsetzung kann durch "Leerrohre, Kabelschutzrohre, Bodeninstallationssysteme, Kabelpritschen oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen". Zudem muss die Möglichkeit für "den Einbau intelligenter Messsysteme für ein Lademanagement und die erforderlichen Schutzelemente" sowie für einen Stromzähler geschaffen werden.

Allerdings würden die Mindestanforderungen des GEIG oft nicht umgesetzt. Dann fehlten Leitungswege, Platzreserven in Verteilungen oder Kapazitätsreserven. Das habe der TÜV Süd bei baubegleitenden Qualitätskontrollen und Bauabnahmen festgestellt, die die Organisation bei Neubauten und Renovierungen im Auftrag von Bauherren, Investoren, Bauträgern und Eigentümern durchführte.

"Die Vorgaben des GEIG sind verbindlich und müssen umgesetzt werden", sagte Markus Weißenberger, Gebäudetechnik-Experte und Gutachter für Bautechnik beim TÜV Süd. "Wenn mit Verweis auf das Gesetz die Einrichtung von Ladepunkten und der zugehörigen Infrastruktur gefordert wird, sind nachträgliche Installationen mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden."

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Akkutechnik
4695-Akku schafft 40 Prozent mehr Reichweite als Tesla

Mit herkömmlichen Fertigungsmethoden und nur 15 mm mehr Höhe baut Akkuhersteller EVE Zellen für BMW, die Teslas 4680 weit überlegen sind.

Akkutechnik: 4695-Akku schafft 40 Prozent mehr Reichweite als Tesla
Artikel
  1. FTTH: Netcologne-Chef ist gegen proprietäre Netze
    FTTH
    Netcologne-Chef ist gegen proprietäre Netze

    Andere Netzbetreiber sind Netcologne in Köln willkommen. Aber sie sollten Open Access statt proprietäre Netze anbieten.

  2. Offenbach am Main: Anwohnerparkausweis wegen zu schwerem E-Auto entzogen
    Offenbach am Main
    Anwohnerparkausweis wegen zu schwerem E-Auto entzogen

    In Offenbach am Main wurde das Gewicht seines Elektro-SUVs einem Autofahrer zum Verhängnis: Sein Bewohnerparkausweis wurde ihm deshalb entzogen.

  3. Zoom, Teams, Jitsi: Videokonferenzsysteme datenschutzkonform nutzen
    Zoom, Teams, Jitsi
    Videokonferenzsysteme datenschutzkonform nutzen

    Datenschutz für Sysadmins Gerade die beliebten US-Anbieter sind bei Datenschutzbehörden gar nicht beliebt. Wir erläutern die Anforderungen an Videokonferenzsysteme.
    Ein Bericht von Friedhelm Greis

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Heute besonders viele MindStar-Tagesdeals • Gigabyte RTX 4070 Ti 880,56€ • Crucial SSD 2TB (PS5) 162,90€ • Nintendo Switch inkl. Spiel & Goodie 288€ • NBB Black Weeks: Rabatte bis 60% • PS5 + Resident Evil 4 Remake 569€ • LG OLED TV -57% • Amazon Coupon-Party [Werbung]
    •  /