Elektromobilität: TÜV kritisiert schleppende Umsetzung des GEIG
Laut Gesetz sollen Neubauten mit Ladeeinrichtungen für Elektroautos ausgestattet werden. Die Realität sieht laut TÜV Süd anders aus.

Mehr Ladepunkte in Gebäuden sollen die Elektromobilität voranbringen. Dafür hat die alte CDU-SPD-Bundesregierung eigens ein Gesetz erlassen. Das werde jedoch nur schleppend umgesetzt, kritisiert die Prüforganisation TÜV Süd.
Nach dem Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade-und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) müssen in vielen Neubauten mit eigenen Stellplätzen Möglichkeiten für das Laden von Elektroautos geschaffen werden. Bei Wohngebäuden gilt das bei mehr als fünf Autostellplätzen, bei Gebäuden, die nicht als Wohnimmobilie vorgesehen sind, ab sechs Stellplätzen.
Das GEIG sei im März vergangenen Jahres vom Bundesrat gebilligt und veröffentlicht worden. Obwohl das Gesetz keine Übergangsfristen enthalte, seien die Anforderungen nicht im Markt angekommen, heißt es in einer Mitteilung des TÜV Süd. Das könnte zu Nachteilen für Bauherren, Bauträger und Eigentümer führen. Zudem gefährde die schleppende Umsetzung des Gesetzes den Ausbau der Elektromobilität.
Gebäude sollen fürs Laden vorbereitet werden
Das Gesetz fordert nicht, dass Stellplätze von Anfang an mit Ladepunkten ausgestattet sein müssen. Aber es müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Es reicht demnach aus, wenn die Stellplätze künftig über eine "geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen" verfügen. Die Umsetzung kann durch "Leerrohre, Kabelschutzrohre, Bodeninstallationssysteme, Kabelpritschen oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen". Zudem muss die Möglichkeit für "den Einbau intelligenter Messsysteme für ein Lademanagement und die erforderlichen Schutzelemente" sowie für einen Stromzähler geschaffen werden.
Allerdings würden die Mindestanforderungen des GEIG oft nicht umgesetzt. Dann fehlten Leitungswege, Platzreserven in Verteilungen oder Kapazitätsreserven. Das habe der TÜV Süd bei baubegleitenden Qualitätskontrollen und Bauabnahmen festgestellt, die die Organisation bei Neubauten und Renovierungen im Auftrag von Bauherren, Investoren, Bauträgern und Eigentümern durchführte.
"Die Vorgaben des GEIG sind verbindlich und müssen umgesetzt werden", sagte Markus Weißenberger, Gebäudetechnik-Experte und Gutachter für Bautechnik beim TÜV Süd. "Wenn mit Verweis auf das Gesetz die Einrichtung von Ladepunkten und der zugehörigen Infrastruktur gefordert wird, sind nachträgliche Installationen mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden."
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