Elektromobilität: Regierung verlängert Kaufprämie für Elektroautos
Wie angekündigt setzt die Ampelkoalition die Innovationsprämie für Elektroautos fort. Ab 2023 gibt es aber Änderungen für Plugin-Hybride.

Die neue Bundesregierung verlängert die Förderung von Elektroautos und Plugin-Hybriden in der bisherigen Höhe bis Ende 2022. Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen erhalten im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plugin-Hybride würden mit maximal 6.750 Euro gefördert, teilte das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium am Montag mit. Von 2023 an sollen nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben.
"Wir werden in Zukunft bei der Förderung ehrgeiziger, um der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen und den Klimaschutz zu stärken. Dazu werden wir die Förderung neu ausrichten", sagte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne).
Der genaue Wortlaut der neuen Richtlinie liegt noch nicht vor. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger soll zum Jahresende erfolgen.
Daher ist zunächst unklar, was mit den Änderungen passiert, die die vorangegangene Bundesregierung mit einer neuen Richtlinie geplant hatte. So sollte künftig auch die Anschaffung von Kleinstwagen der Klassen L5e und L7e mit 500 Euro gefördert werden.
Laut Habeck wurden die Arbeiten am neuen Förderdesign ab 2023 "gleich mit dem Start der neuen Bundesregierung aufgenommen". Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: "Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen", heißt es darin.
Nachtrag vom 14. Dezember 2021, 11:45 Uhr
Auf Anfrage von Golem.de teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit, dass die bisherige Förderrichtlinie unverändert übernommen wird. Die von der früheren Regierung geplanten Änderungen werden damit nicht umgesetzt.
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