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Elektromobilität: Regierung bremst bei Anspruch auf private Ladesäulen

Die Anschaffung eines Elektroautos scheitert häufig an der fehlenden Lademöglichkeit am heimischen Parkplatz. Doch die Bundesregierung will vorerst keinen eigenen Gesetzesentwurf für einen Anspruch von Wohnungseigentümern und Mietern vorlegen.
/ Friedhelm Greis
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Der Rechtsanspruch auf eine private Wallbox lässt noch etwas auf sich warten. (Bild: Keba)
Der Rechtsanspruch auf eine private Wallbox lässt noch etwas auf sich warten. Bild: Keba

Die Bundesregierung will den Anspruch auf eine Ladesäule in privaten Tiefgaragen nicht mit einer schnellen Gesetzesänderung herbeiführen. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte auf Anfrage von Golem.de, dass der Bund zunächst zusammen mit den Ländern eine Arbeitsgruppe einrichten wolle, die das Thema diskutieren werde. Kürzlich seien die Länder in einem Schreiben aufgefordert worden, an der Arbeitsgruppe mitzuwirken. Die Grünen im Bundestag kritisierten auf Anfrage von Golem.de das Vorgehen: "Die Änderung des Miet- und Wohneigentumsrechts wird von der Bundesregierung verschleppt, obwohl der Bundesrat bereits vor zwei Jahren entsprechende Vorschläge unterbreitet hat."

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag(öffnet im neuen Fenster) die Förderung der Elektromobilität vereinbart. "Den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern werden wir rechtlich erleichtern" , heißt es in der Vereinbarung vom Februar 2018. Experten fordern einen Rechtsanspruch auf eine private Wallbox . Denn insbesondere Mieter in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümer hätten derzeit keine rechtliche Handhabe, um eine eigene private Ladestation an ihrem Stellplatz zu installieren.

Bundesrat hat Gesetzentwurf zweimal beschlossen

Aus diesem Grund sind mehrere Bundesländer schon vor längerem aktiv geworden, um einen solchen Anspruch über eine Bundesratsinitiative durchzusetzen. Bereits im September 2016 hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen(öffnet im neuen Fenster) , der eine entsprechende Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorsieht. Laut Entwurf soll die Zustimmungspflicht der Miteigentümer in Paragraf 22, Abs. 1 WEG "für die Installation einer Ladeeinrichtung für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug" aufgehoben werden. Die Bundesregierung hatte den Entwurf im November 2016 mit dem Hinweis in den Bundestag eingebracht, "zu Beginn der nächsten Legislaturperiode" eigene Vorschläge zur Änderung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts zu unterbreiten.

Fakten über Elektromobilität
Fakten über Elektromobilität (00:40)

Nach der Bundestagswahl vom September 2017 brachten die Landesregierungen von Bayern, Sachsen und Hessen den Entwurf ein weiteres Mal in den Bundesrat ein. Den erneuten Beschluss(öffnet im neuen Fenster) leitete die damals geschäftsführende Bundesregierung Anfang Januar dieses Jahres an den Bundestag weiter. "Die darin angekündigten Vorschläge zur Änderung des Miet- sowie Wohnungseigentumsrechts werden nach Bildung einer neuen Bundesregierung von dieser geprüft" , hieß in der kurzen Stellungnahme.

Regierung will offenbar Änderungen

Da das Justizministerium den Vorschlag der Länder nicht unverändert übernehmen will, ist es offensichtlich nicht ganz damit einverstanden. Vermutlich zu Recht. Denn dieser sieht keinerlei Vorgaben an Elektroautobesitzer für den Einbau einer Wallbox vor. "Theoretisch könnte es so zu einem technischen Wildwuchs kommen, der die Hausanschlüsse an ihre Grenzen bringt. Daher sind wir dafür, ein Lastenmanagement von vornherein mitzudenken" , forderten Experten des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) in einem Beitrag für Golem.de .

Das Problem: Die meisten Hausanschlüsse dürften nur wenig Leistungsreserven haben, um mehrere große Verbraucher wie Elektroautos mit Strom zu versorgen. So plant Audi für den neuen E-Tron ein optionales Wechselstromladen für 22 Kilowatt . Vermutlich würden ein oder zwei solcher Wallboxen die meisten Hausanschlüsse an ihre Grenzen bringen . Dies könnte dazu führen, dass ohne Lastmanagement nur wenige Wallboxen installiert werden könnten, ohne die Stromversorgung des gesamten Hauses zu gefährden.

Grüne fordern mehr Tempo beim Miet- und Baurecht

Das Justizministerium will sich derzeit nicht dazu äußern, in welcher Weise der Bundesratsentwurf geändert werden soll. Möglicherweise will man verhindern, dass schon vor Bekanntwerden eines gemeinsamen Vorschlags die Lobbyvertreter die Pläne torpedieren werden. Welche der 16 Bundesländer überhaupt an der Arbeitsgruppe teilnehmen wollen, dürfte erst nach der Sommerpause feststehen. Das bedeutet, dass mit einem schnellen Gesetzentwurf, möglicherweise noch in diesem Jahr, wohl nicht zu rechnen ist.

Die SPD-Bundestagsfraktion teilte auf Anfrage von Golem.de mit, zunächst die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe abzuwarten, bevor eine Bewertung vorgenommen werde. Nach Ansicht der Grünen im Bundestag ist das Vorgehen der Regierung hingegen nicht nachvollziehbar. "Bei der Förderung der Elektromobilität fährt die Bundesregierung mit angezogener Handbremse. Der Markthochlauf für Elektroautos fällt bisher aus, weil noch immer nicht die Rahmenbedingungen für den Aufbau der Ladeinfrastruktur stimmen" , sagte deren verkehrspolitischer Sprecher, Stephan Kühn, Golem.de und fügte hinzu: "Die Anschaffung von Elektroautos scheitert regelmäßig, weil Mietern und Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern die Zustimmung zum Einbau von Wallboxen in den Tiefgaragen oder an den Hausparkplätzen verweigert wird. Wenn die Bund-Länder-Arbeitsgruppe tatsächlich eingesetzt wird, kommt sie Jahre zu spät."

Baurecht soll angepasst werden

Kühn forderte: "Jetzt muss es zügig gehen, es darf nicht weiter Zeit vertrödelt werden. Neben dem Miet- und Wohneigentumsrecht muss auch das Baurecht angepasst werden." Damit die Elektromobilität endlich aus der Nische komme, sei eine nationale Regelung im Baurecht erforderlich, die deutlich über die Mindestanforderungen der EU hinausgehe.

Die vor wenigen Tagen in Kraft getretene Richtlinie zur Gebäudeeffizienz(öffnet im neuen Fenster) schreibt in Artikel 8 bei neuen und umfangreich renovierten Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen vor, "dass für jeden Stellplatz die Leitungsinfrastruktur, nämlich die Schutzrohre für Elektrokabel, errichtet wird, um die spätere Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu ermöglichen" . Das ist deutlich weniger als die ursprünglich geforderte Vorverkabelung mit elektrischen Leitungen, gegen die sich unter anderem die Bundesregierung gewehrt hatte .

Länder könnten Garagenverordnungen anpassen

Damit fällt die EU-Regelung sogar noch hinter die hessische Garagenverordnung (öffnet im neuen Fenster) zurück, die bereits vorschreibt: "Garagen müssen eine ausreichende Anzahl von Einstellplätzen haben, die über einen Anschluss an Ladestationen für Elektrofahrzeuge verfügen. Der Anteil dieser Einstellplätze bezogen auf die Gesamtzahl der Einstellplätze muss mindestens 5 Prozent betragen." Da die Änderungen der Garagenverordnungen Ländersache ist, scheint es unter diesem Gesichtspunkt nachvollziehbar, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern über rechtliche Anpassungen berät.

Allerdings zeigt auch das Beispiel Hessen: Eine gut gemeinte Regelung kann in der Praxis unbrauchbar sein. Denn eine pauschale Ausstattung von fünf Prozent der Stellplätze ist wenig sinnvoll, wenn die Stellplätze einem bestimmten Fahrzeughalter zugeordnet sind und dieser kein Elektroauto hat. Die von der EU geforderte Ladeinfrastruktur mit Leerrohren ist ebenfalls kein großer Fortschritt. Denn in Tiefgaragen werden die Kabel ohnehin in Rohren verlegt, was nachträglich in der Regel kein Problem ist. Für größere Versorgungsleitungen, wie zu einer Unterverteilung, wird hingegen eine Kabeltrasse angebracht. Sinnvoller könnte es sein, Wanddurchbrüche vorzuschreiben, um die Stromleitungen nachträglich einfacher vom Hausanschluss zu den Ladestationen zu verlegen. Hier spielt vor allem der Brandschutz eine Rolle.

Leistungsreserven müssen reichen

Für Parkplätze im Außenbereich ist hingegen eine Vorinstallation der Infrastruktur angeraten, da die Leitungen nachträglich nur mit einem hohen Aufwand verlegt werden können. Das sieht auch die EU-Richtlinie vor, wenn "der Parkplatz an das Gebäude angrenzt und die Renovierungsmaßnahmen bei größeren Renovierungen den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Parkplatzes umfassen" .

Auch in diesem Fall ist es schwer, die für jedes Gebäude passende Lösung gesetzlich vorzuschreiben. Wer beim Neubau zumindest ein leistungsfähiges Kabel für eine Unterverteilung verlegt und einen Verteilerkasten anbringt, dürfte als Bauherr sicher nichts falsch machen. Entscheidend ist jedoch, dass das Gebäude über ausreichend Leistungsreserven verfügt, um die Fahrzeuge auf allen Parkplätzen gleichzeitig mit genügend Strom versorgen zu können. Hier warnen die Stromnetzbetreiber schon davor , dass ihnen das alles zu teuer werden könnte. Auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe kommt daher eine interessante Arbeit zu.

Nachtrag vom 18. Juli 2018, 17:19 Uhr

Das bayerische Justizministerium teilte auf Anfrage von Golem.de mit, dass Bayern zusammen mit dem Bundesjustizministerium den Vorsitz der Arbeitsgruppe übernommen habe. Darin würden sowohl die bayerischen Entwürfe als auch der Entwurf der Bundesregierung als Diskussionsgrundlage dienen. Seit Anfang Juli würden auch die Länder, Verbände und Experten im Wohnungseigentumsrecht beteiligt, damit diese zu den Entwürfen Stellung nehmen könnten. Dabei könnten auch Reformen des WEG vorgeschlagen werden, die über die bisherigen Entwürfe hinausgingen.

Der bayerische Gesetzentwurf verfolge die Absicht, die Eigentumsrechte der übrigen Eigentümer bei gemeinschaftlichen Tiefgaragen zu schützen. Daher sehe die Bundesratsinitiative "eine Interessenabwägung zwischen dem Interesse an der Installation der Ladeeinrichtung und den Interessen der übrigen Eigentümer vor" .


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