Baurecht soll angepasst werden
Kühn forderte: "Jetzt muss es zügig gehen, es darf nicht weiter Zeit vertrödelt werden. Neben dem Miet- und Wohneigentumsrecht muss auch das Baurecht angepasst werden." Damit die Elektromobilität endlich aus der Nische komme, sei eine nationale Regelung im Baurecht erforderlich, die deutlich über die Mindestanforderungen der EU hinausgehe.
Die vor wenigen Tagen in Kraft getretene Richtlinie zur Gebäudeeffizienz schreibt in Artikel 8 bei neuen und umfangreich renovierten Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen vor, "dass für jeden Stellplatz die Leitungsinfrastruktur, nämlich die Schutzrohre für Elektrokabel, errichtet wird, um die spätere Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu ermöglichen". Das ist deutlich weniger als die ursprünglich geforderte Vorverkabelung mit elektrischen Leitungen, gegen die sich unter anderem die Bundesregierung gewehrt hatte.
Länder könnten Garagenverordnungen anpassen
Damit fällt die EU-Regelung sogar noch hinter die hessische Garagenverordnung zurück, die bereits vorschreibt: "Garagen müssen eine ausreichende Anzahl von Einstellplätzen haben, die über einen Anschluss an Ladestationen für Elektrofahrzeuge verfügen. Der Anteil dieser Einstellplätze bezogen auf die Gesamtzahl der Einstellplätze muss mindestens 5 Prozent betragen." Da die Änderungen der Garagenverordnungen Ländersache ist, scheint es unter diesem Gesichtspunkt nachvollziehbar, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern über rechtliche Anpassungen berät.
Allerdings zeigt auch das Beispiel Hessen: Eine gut gemeinte Regelung kann in der Praxis unbrauchbar sein. Denn eine pauschale Ausstattung von fünf Prozent der Stellplätze ist wenig sinnvoll, wenn die Stellplätze einem bestimmten Fahrzeughalter zugeordnet sind und dieser kein Elektroauto hat. Die von der EU geforderte Ladeinfrastruktur mit Leerrohren ist ebenfalls kein großer Fortschritt. Denn in Tiefgaragen werden die Kabel ohnehin in Rohren verlegt, was nachträglich in der Regel kein Problem ist. Für größere Versorgungsleitungen, wie zu einer Unterverteilung, wird hingegen eine Kabeltrasse angebracht. Sinnvoller könnte es sein, Wanddurchbrüche vorzuschreiben, um die Stromleitungen nachträglich einfacher vom Hausanschluss zu den Ladestationen zu verlegen. Hier spielt vor allem der Brandschutz eine Rolle.
Leistungsreserven müssen reichen
Für Parkplätze im Außenbereich ist hingegen eine Vorinstallation der Infrastruktur angeraten, da die Leitungen nachträglich nur mit einem hohen Aufwand verlegt werden können. Das sieht auch die EU-Richtlinie vor, wenn "der Parkplatz an das Gebäude angrenzt und die Renovierungsmaßnahmen bei größeren Renovierungen den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Parkplatzes umfassen".
Auch in diesem Fall ist es schwer, die für jedes Gebäude passende Lösung gesetzlich vorzuschreiben. Wer beim Neubau zumindest ein leistungsfähiges Kabel für eine Unterverteilung verlegt und einen Verteilerkasten anbringt, dürfte als Bauherr sicher nichts falsch machen. Entscheidend ist jedoch, dass das Gebäude über ausreichend Leistungsreserven verfügt, um die Fahrzeuge auf allen Parkplätzen gleichzeitig mit genügend Strom versorgen zu können. Hier warnen die Stromnetzbetreiber schon davor, dass ihnen das alles zu teuer werden könnte. Auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe kommt daher eine interessante Arbeit zu.
Nachtrag vom 18. Juli 2018, 17:19 Uhr
Das bayerische Justizministerium teilte auf Anfrage von Golem.de mit, dass Bayern zusammen mit dem Bundesjustizministerium den Vorsitz der Arbeitsgruppe übernommen habe. Darin würden sowohl die bayerischen Entwürfe als auch der Entwurf der Bundesregierung als Diskussionsgrundlage dienen. Seit Anfang Juli würden auch die Länder, Verbände und Experten im Wohnungseigentumsrecht beteiligt, damit diese zu den Entwürfen Stellung nehmen könnten. Dabei könnten auch Reformen des WEG vorgeschlagen werden, die über die bisherigen Entwürfe hinausgingen.
Der bayerische Gesetzentwurf verfolge die Absicht, die Eigentumsrechte der übrigen Eigentümer bei gemeinschaftlichen Tiefgaragen zu schützen. Daher sehe die Bundesratsinitiative "eine Interessenabwägung zwischen dem Interesse an der Installation der Ladeeinrichtung und den Interessen der übrigen Eigentümer vor".
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Elektromobilität: Regierung bremst bei Anspruch auf private Ladesäulen |
- 1
- 2
dann hat man vorher schon mehr gebraucht, sonst hätte der (große) Akku noch vllt. 80...
Das zitieren üben wir aber noch mal, ja?
Stromverteilen soll ein Hindernis sein? Definitiv ein kleineres Hindernis als Wasserstoff...
Noch häufigter scheitert die Anschaffung an den finanziellen Mitteln der Menschen...