Elektromobilität: PTB lässt Module für eichrechtskonformes Laden zu
Laden nach Verbrauch ist in Deutschland nach dem Eichrecht nicht erlaubt. Abgerechnet wird derzeit nur pauschal der Ladevorgang des Elektroautos. Das wird sich ändern: Die ersten beiden Module, die Abrechnung nach Zeit oder Strommenge ermöglichen, sind zugelassen und dürfen auf den Markt gebracht werden.

Abrechnen nach geladener Strommenge: Das Speicher- und Anzeigemodul (SAM) des Ladesäulenherstellers EBG Compleo hat von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) die Baumusterprüfbescheinigung erhalten. Damit ist SAM eichrechtskonform und EBG Compleo kann das System auf den Markt bringen.
Das Modul des Unternehmens aus Lünen in Nordrhein-Westfalen speichert die Ladevorgänge und die entsprechenden Messwerte für einen längeren Zeitraum. Das Modul hat Display und Tasten. Darüber kann der Kunde die Daten im Nachhinein noch einmal einsehen. Das SAM soll nachträglich in eine Ladesäule eingebaut werden und ist mit vielen Ladesäulen kompatibel.
Erst wenn eine Ladesäule über eine solche Einrichtung verfügt, darf dort nach geladener Strommenge abgerechnet werden. Paragraph 7 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) fordert, dass Messgeräte die Messergebnisse "in geeigneter Form darstellen und gegen Verfälschung gesichert verarbeiten" sowie "prüfbar" sind.
Es reicht nicht aus, dass beim Laden die Strommenge gemessen wird - das geht problemlos. Da der Strom jedoch nicht direkt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt wird, muss der Ladevorgang im Falle einer Reklamation dann auch noch überprüfbar sein. Der Elektroautofahrer müsste also zur Ladesäule fahren und sich anhand des abgerechneten Ladevorgangs die gemessenen Verbrauchswerte anzeigen lassen können.
Bisher ist kein entsprechendes System auf dem Markt erhältlich, so dass eine Abrechnung nach Verbrauch - nach Kilowattstunden oder nach Zeit - nicht möglich ist. Die Ladesäulenbetreiber rechnen pauschal pro Ladevorgang ab, weshalb sich Laden eigentlich nur lohnt, wenn der Akku weitgehend leer ist. Das dauert dann aber recht lange, wodurch die Ladesäule blockiert ist.
Das Eichrecht behindert den Ausbau der Ladeinfrastruktur
"Die Umsetzung des Eichrechts im Bereich Elektromobilität ist sehr komplex. Da wird unsere deutsche Gründlichkeit zum Stolperstein. Es besteht die Gefahr, dass der schnelle Rollout einer Ladeinfrastruktur abgewürgt wird", sagte kürzlich Ulf Schulte, Geschäftsführer des Ladeinfrastrukturanbieters Allego Germany, im Gespräch mit Golem.de.
Die PTB prüft nach eigenen Angaben derzeit mehr als ein Dutzend Systeme, die Wechselstrom-Ladesäulen eichrechtskonform machen. SAM von EBG Compleo ist das zweite System, das die Zulassung von der PTB erhalten hat. Das erste war in der vergangenen Woche das System des niederländischen Unternehmens Ecotap.
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