Elektromobilität: Private Wallboxen werden wieder gefördert

Fördermittel für die Einrichtung privater Ladestationen für Elektroautos können jetzt wieder beantragt werden. Das teilte die mit der Abwicklung beauftragte Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit. Deutschland fördert die Installation einer privaten Ladestation mit bis zu 900 Euro.
Die Bundesregierung hatte ein neues Förderprogramm für Wallboxen aufgelegt , nachdem der bisherige Fördertopf leer war. Das Bundesfinanzministerium stellt 300 Millionen Euro für die Förderung privater Ladepunkte bereit.
Das Programm war im November vergangenen Jahres gestartet worden und auf großes Interesse gestoßen: Bis März 2021 gingen mehr als 300.000 Anträge bei der KfW ein.
Schon zwei Mal wurde die Förderung aufgestockt , von 300 Millionen Euro auf schließlich 500 Millionen Euro. Laut Verkehrsministerium wurde damit die Installation von rund 620.000 Wandladestationen gefördert. Nun werden also insgesamt 800 Millionen Euro in den Aufbau der privaten Ladeinfrastruktur gesteckt.
Die Fördersumme beträgt 900 Euro pro Ladepunkt, wenn die Kosten für die Installation mindestens 900 Euro pro Ladepunkt betragen. Gefördert werden neben dem Kaufpreis der Wallbox die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten, sowie die Kosten eines Energiemanagementsystems zur Steuerung der Ladestation. Die Wallboxen müssen über eine Ladeleistung von 11 Kilowatt (kW) verfügen.
Die Anträge(öffnet im neuen Fenster) werden in der Regel problemlos bewilligt, wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt aber erst dann, wenn innerhalb von neun Monaten nach Antragstellung sowohl der Kauf der Wallbox als auch die Installation und Inbetriebnahme anhand von Rechnungen nachgewiesen werden können. Alleine die Anschaffung der Wallbox reicht nicht aus.
Sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können die Förderung beantragen. Wohnungseigentümer oder Mieter haben seit dem 1. Dezember 2020 einen gesetzlichen Anspruch auf eine private Ladestelle. Allerdings muss eine WEG der Installation einer Lademöglichkeit oder dem Aufbau einer Ladeinfrastruktur zustimmen.



