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Elektromobilität: Neue Regeln für E-Scooter geplant

E-Scooter -Regeln sollen mehr an die Regeln für Fahrradfahrer angepasst werden. Das sind sowohl Einschränkungen als auch Freiheiten.
/ Oliver Nickel
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E-Scooter sollen mehr wie Fahrräder behandelt werden. (Bild: Pixabay.com)
E-Scooter sollen mehr wie Fahrräder behandelt werden. Bild: Pixabay.com / Pixabay-Inhaltslizenz

Seit einigen Jahren sind E-Scooter aus den meisten deutschen Stadtbildern nicht mehr wegzudenken. Die Bundesregierung will allerdings einige Regeln anpassen, damit die Vehikel sicherer im Straßenverkehr genutzt werden können. So sollen bis 2027 alle E-Scooter verpflichtend mit einer Blinkeranlage ausgestattet werden. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

Diese Blinkerpflicht sollte eigentlich schon in diesem Jahr eingeführt werden und für neu zugelassene E-Scooter gelten, wie der ADAC berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Aktuell sieht es wohl so aus, dass die Gesetzgebung um mehrere Jahre verschoben wird. Dabei haben die meisten handelsüblichen E-Scooter und Leihroller bereits Blinker integriert.

Zusätzlich dazu sollen die Regeln für E-Scooter mehr an diejenigen für traditionelle Fahrräder angepasst werden. So sollen die Roller künftig auch auf Straßen fahren dürfen, die nur für Fahrräder erlaubt sind. Bisher sollen E-Scooter eigentlich nur auf dem Fahrradweg bleiben. Außerdem sollen E-Scooter einen grünen Ampelpfeil nutzen dürfen, so wie es auch bei Fahrrädern der Fall ist.

Höhere Bußgelder für E-Scooter

Verstoßen E-Scooter-Nutzer gegen Regeln, sollen sie künftig aber auch mehr Geld bezahlen. Bei einer Verwarnung sollen 25 statt 15 Euro verlangt werden dürfen. Werden zwei Personen auf einem E-Scooter fahrend gestellt, sollen diese künftig 25 statt 5 Euro zahlen.

Weitere Gesetzgebungen werden diskutiert und könnten vor allem für Leihfahrzeuge große Auswirkungen haben. So sollen diese möglicherweise bald nicht mehr auf Gehwegen und in Fußgängerzonen abgestellt werden dürfen. Generell sollen Scooter aber in freigegebenen Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit und Rücksichtnahme fahren dürfen.


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