Elektromobilität: Kabinett verlängert Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur weiteren Förderung der E-Mobilität beschlossen. Durch die geplante Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes würden reine Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit, teilte das Bundesfinanzministerium am 15. Oktober 2025 mit(öffnet im neuen Fenster) .
Ohne die Verlängerung wäre die Steuerbefreiung zum Jahresende ausgelaufen. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte zur Begründung: "Die Zukunft der Automobilindustrie ist elektrisch. Damit wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Elektroautos auf die Straße bringen, müssen wir jetzt die richtigen Anreize setzen."
Bis zu 380 Millionen Euro Entlastung im Jahr 2030
Mit der Neuregelung werden Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 befreit. Die zehnjährige Steuerbefreiung gilt demnach bis Ende 2035. Im Jahr 2026 betrage die Entlastung für die Halter von Elektroautos insgesamt 50 Millionen Euro, erklärte das Finanzministerium. Dieser Betrag steige auf bis zu 380 Millionen Euro im Jahr 2030 an.
In der vergangenen Woche beschloss die Koalition von Union und SPD zudem neue Kaufanreize für E-Autos , um den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen zu fördern. Dafür werden laut Finanzministerium bis 2029 die Mittel des EU-Klimasozialfonds zuzüglich drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung gestellt. Die genaue Ausgestaltung der Prämie ist noch unklar.
- Anzeige Hier geht es zu Erneuerbare Energien und Klimaschutz bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.