Elektromobilität: Gericht verhindert Verlegung von Ladekabeln über den Gehweg
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit einem Urteil vom 18. Februar 2022 ( AZ 12 K 540/21.F) entschieden, dass Ladekabel nicht über den Bürgersteig verlegt werden dürfen, um ein Elektroauto zu laden. Dies sei insbesondere für gehbehinderte Personen eine Stolperfalle und damit unzulässig. Die Straßenbehörde dürfe keine Sondernutzungserlaubnis erteilen.
Geklagt hatte ein Bürger, der von seinem Grundstück aus über den angrenzenden Bürgersteig sein Auto laden wollte. Er wollte dafür eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis, die im die Behörde dem Urteil zufolge nicht erteilen darf. Das Grundstück selbst hat keine Stellplätze. Der Gehweg zwischen Haus und Fahrbahn ist 80 cm breit.
Die Kabel sollten nicht blank auf der Straße liegen, stattdessen wollte der Anwohner Kabelbrücken verlegen, die zum geparkten Pkw führen. Das sollte nur temporär etwa 3 bis 6 Stunden am Tag geschehen.
Kabelbrücken nicht ausreichend
Die Kabelbrücken von Adam Hall mit dem Handelsnamen Defender sollten dazu dienen, die am Boden liegenden Elektroleitungen gefahrlos zu überqueren. Die Höhe beträgt am Rand 1 mm und an der höchsten Stelle 43 mm. Zudem sollten gelb-schwarze Warnmarkierungen angebracht werden. Das reichte der Straßenbaubehörde nicht, die den Antrag ablehnte.
Der Kläger wollte dennoch eine Bewilligung vor Gericht erzwingen, scheiterte aber. Die genaue Urteilsbegründung(öffnet im neuen Fenster) ist online einsehbar.
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