Elektromobilität: Bundestag ebnet Weg für bidirektionales Laden

Der Bund beseitigt eine zentrale Hürde für das bidirektionale Laden. Grundlage dafür ist die sogenannte "Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften" .
Die Reform (PDF-Dokument)(öffnet im neuen Fenster) ermöglicht, dass Elektroautos zwischengespeicherten Strom künftig ohne zusätzliche Netzentgelte ins öffentliche Netz zurückspeisen können. Bislang war diese doppelte Belastung einer der Gründe, warum Vehicle-to-Grid-Konzepte kaum über Pilotprojekte hinauskamen.
Die neue Regelung greift allerdings nur unter klar definierten Voraussetzungen. Konkret profitieren von der Entlastung beim Rückspeisen von Strom zunächst ausschließlich Haushalte mit eigener Photovoltaikanlage – eine Einschränkung, die bei Fahrzeugherstellern auf Kritik stößt.
Branchenvertreter wie der Verband der Automobilindustrie (VDA)(öffnet im neuen Fenster) begrüßten zwar den Schritt insgesamt und sprachen von einem "starken Zeichen" sowie einem "wichtigen Beitrag für den Erfolg der E-Mobilität" , nannten die Beschränkung auf PV-Besitzer jedoch "unverständlich" .
"Die Empfehlung des Finanzausschusses, weitere Vereinfachungen im Stromsteuerrecht für Vehicle-to-Grid zu prüfen, sollte daher zügig aufgegriffen und entsprechend umgesetzt werden" , so der VDA.
Chancen im Markt und Anforderungen an die Infrastruktur
Auch wirtschaftlich eröffnet die Neuregelung neue Möglichkeiten. Eine aktuelle Untersuchung des Reiner-Lemoine-Instituts für Agora Verkehrswende(öffnet im neuen Fenster) kommt zu dem Ergebnis, dass die Vermarktung des in Fahrzeugbatterien gespeicherten Stroms "Erlöse von mehreren Hundert Euro pro Fahrzeug und Jahr" ermögliche.
Für 2030 prognostiziert die Studie sogar "Erlöse von bis zu 500 Euro jährlich" , wenn Elektroautos bei niedrigen Preisen Strom aufnehmen und bei höheren Preisen wieder ins Netz einspeisen.
Bevor sich dieses Potenzial realisieren lässt, müssen jedoch technische Voraussetzungen geschaffen werden. Laut Fachleuten, auf die Electrive.net verweist, benötigen Netzbetreiber rund neun bis zwölf Monate, um ihre IT-Systeme auf die neuen Abrechnungswege vorzubereiten.
Zudem ist der Einsatz intelligenter Messsysteme, also Smart Meter, notwendig, die den Energiefluss eindeutig einem Fahrzeug zuordnen. Vorgaben zufolge sollen bis Ende 2025 rund 2,5 Millionen dieser Geräte installiert sein.
Zum Vergleich: Laut Dena-Gebäudereport (PDF-Dokument)(öffnet im neuen Fenster) waren in Deutschland 2022 rund 27 Millionen klassische mechanische Stromzähler im Einsatz, insgesamt sogar etwa 51 Millionen Zählpunkte. Vorerst bilden Smart Meter damit nur einen kleinen Anteil am gesamten Zählerbestand.



