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Elektromobilität: ADAC kritisiert unklare Regeln und Schilderwald beim Laden

Wer darf am Ladepunkt stehen und wie lange? Die Regeln und die Beschilderung sind - föderal.
/ Werner Pluta
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Aufschrift auf einer Ladesäule: Laden ist weder einfach noch einheitlich. (Bild: Werner Pluta/Golem.de)
Aufschrift auf einer Ladesäule: Laden ist weder einfach noch einheitlich. Bild: Werner Pluta/Golem.de

Wer darf und wie lange? Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) hat die Regeln zur Nutzung von öffentlichen Ladepunkten untersucht. Die Tester fanden uneinheitliche Regelungen sowie einen "Schilderwald" .

Der ADAC hatte in den Hauptstädten der Bundesländer und in den drei Stadtstaaten die Regeln für das Parken an öffentlichen Ladesäulen untersucht. Dabei zeigten sich große Unterschiede: So dürfen etwa nur in fünf Städten alle Elektrofahrzeuge an den Säulen parken. In den übrigen wird dafür ein E-Kennzeichen verlangt. Erfurt und Schwerin erlauben an einigen Ladestationen sogar Verbrennern das Parken, wenn auch nur nachts.

Uneinheitlich ist auch die Parkregelung: Darf an den Ladesäulen nur geparkt werden, wenn auch geladen wird oder auch noch über den Ladevorgang hinaus? Fünf der Städte verbieten Parken ohne zu laden. In den übrigen elf Städten gibt es dafür unterschiedliche zeitliche Einschränkungen.

Was bedeutet laden?

Unklar ist dabei, was solche Einschränkungen bedeuten: Was bedeutet Ladevorgang genau? Reicht es, wenn das Kabel gesteckt ist? Oder muss Strom fließen - und das erkennbar? Schließlich: Müssen die Fahrer ihr Auto ständig überwachen und sofort nach Ende des Ladevorgangs den Platz an der Säule räumen? Hier sieht der ADAC Klärungsbedarf. Das gilt auch für die sogenannten verbalen Zusatzzeichen, die oft die Beschilderung an den Ladeplätzen ergänzen. Deren rechtliche Verbindlichkeit ist laut ADAC-Juristen umstritten.

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Lediglich in einem Punkt herrschte Einigkeit in den Landeshauptstädten: Parken während des Ladens ist kostenlos. Ansonsten fanden die ADAC-Tester uneinheitliche Regelungen und Beschilderungen, deren Verbindlichkeit teilweise sogar rechtlich umstritten ist.

"Die Erhebung zeigt auch, dass die Städte selbst mit der aktuellen Regelung nicht immer glücklich sind" , sagte Testleiter Axel Haberstolz(öffnet im neuen Fenster) . "Zu anfällig für Interpretationen sind die derzeitigen Vorgaben. In jedem Fall sollte zusätzlich festgelegt werden, was genau bei entsprechender Beschilderung unter dem Ladezustand zu verstehen ist."

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Der ADAC fordert einheitliche und klare Regeln

Hier sieht der ADAC Handlungsbedarf: "Sollen die Regelungen zum Laden und Parken an Elektroladesäulen vom Verbraucher verstanden und akzeptiert werden, müssen sie bundeseinheitlich rechtssicher formuliert und die Ausschilderung unmissverständlich klar sein" , fordert der Verband.

In Deutschland waren im Oktober 2021 laut Kraftfahrt-Bundesamt rund 517.000 Elektroautos und 494.000 Plugin-Hybride zugelassen. 2021 wurden knapp 356.000 reine Elektrofahrzeuge zugelassen. Die Verteilung der Ladesäulen in den Landeshauptstädten ist unterschiedlich: In Schwerin etwa kommen auf einen Ladepunkt 64,4 Elektroautos, in Wiesbaden 45,8. Deutlich besser sieht es für Elektromobilisten in Kiel und Dresden aus: Dort kommen auf einen Ladepunkt nur 12,5 Elektroautos.

Allerdings ist die Verfügbarkeit an öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Deutschland eingeschränkt. An den Autobahnen kommt der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur voran. In den Kommunen sieht es dagegen nicht gut aus : Nicht einmal die Hälfte verfügt über einen öffentlichen Ladepunkt, wie das Bundeswirtschaftsministerium kürzlich auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag mitteilte.


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