Elektrokleinstfahrzeuge: Verkehrsminister Scheuer will E-Scooter zulassen
Tretroller und Skateboards mit Elektroantrieb sollen auch auf unseren Straßen zugelassen werden: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) habe eine Verordnung über die Freigabe für Elektrokleinstfahrzeuge aufgesetzt, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel(öffnet im neuen Fenster) . Scheuer will die Verordnung in diesem Frühjahr dem Bundesrat vorlegen.
Danach dürfen die E-Scooter und E-Skateboards ohne Fahrerlaubnis genutzt werden. Eine Helmpflicht besteht nicht. Aber die Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen. Sie müssen auf der Straße oder Radwegen fahren und dürfen nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde sein.
"Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in unseren Städten. E-Scooter und Hoverboards haben entsprechend ein enormes Zukunftspotenzial" , erklärte das Verkehrsministerium Zeit Online(öffnet im neuen Fenster) . So wollen diverse Anbieter von Sharing-Diensten auch hierzulande die Tretroller mit Elektroantrieb auf die Straße bringen. Darunter sind ausländische Unternehmen, die bereits in anderen europäischen Städten aktiv sind, aber auch deutsche wie Floatility aus Hamburg .

In einigen Städten in den USA sind bereits E-Scooter mehrerer Anbieter verfügbar. Die Sharing-Dienste sind jedoch nicht unumstritten: So gab es bereits Sicherheitsprobleme, weil E-Scooter sich während der Fahrt zerlegten oder während der Fahrt plötzlich stoppten . Teilweise hatten die Anbieter ihre Roller aufgestellt, ohne eine Genehmigung der jeweiligen Stadtverwaltung zu haben.
Kritik gab es auch an den Nutzern der Dienste: an der Fahrweise, aber auch dass sie die Roller nach der Miete einfach liegen ließen. Zudem hat es in den USA bereits diverse Unfälle mit E-Scootern gegeben. Sicherheitsbedenken hatten bisher auch die Einführung von Elektrokleinstfahrzeugen in Deutschland verzögert.
Nach Informationen des Spiegel setzte sich Scheuer mit seiner Initiative über Fachbeamte im Verkehrsministerium hinweg. Sie kritisierten, dass Elektroskateboards weder eine Lenkstange noch Bremsen haben. Scheuer hingegen hält die Mikromobilität mit E-Rollern und E-Skateboards als moderne Verkehrskonzepte in Städten für notwendig. Die Verordnung enthält aber einen Passus, in dem die Zulassung der E-Fahrzeuge als Verkehrsversuch bezeichnet wird. Das bedeutet, die Zulassung kann auch widerrufen werden.
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