Elektrokleinstfahrzeuge: Bundesregierung und EU erlauben E-Scooter

Auf Bürgersteigen und Radwegen in Deutschland könnte es künftig noch enger werden. Die Berliner Grünen wollen die elektrischen Tretroller allerdings nicht überall erlauben. Unfallforscher warnen ebenfalls.

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Elektrische Tretroller sollen auch in Deutschland erlaubt werden.
Elektrische Tretroller sollen auch in Deutschland erlaubt werden. (Bild: Mario Tama/Getty Images)

Die Bundesregierung hat den Weg für die Zulassung von Tretrollern mit Elektroantrieb frei gemacht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Die EU habe der Verordnung ebenfalls schon zugestimmt, teilte das Ministerium mit. Demnach muss nur noch der Bundesrat sein Placet geben, was am 17. Mai dieses Jahres der Fall sein könnte. Dann könnte die Verordnung noch in diesem Frühjahr in Kraft treten.

Der Regelung zufolge (PDF) dürfen die E-Scooter und E-Skateboards ohne Fahrerlaubnis genutzt werden. Die Fahrer müssen mindestens zwölf Jahre alt sein, wenn die Roller nicht schneller als zwölf Kilometer pro Stunde (km/h) fahren. Bei Rollern bis 20 km/h müssen die Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Helmpflicht besteht nicht. Aber die Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen.

Geschwindigkeit entscheidend

Strittig ist unterdessen, auf welchen Verkehrsflächen die E-Scooter unterwegs sein dürfen. Die Verordnung unterscheidet dabei ebenfalls zwischen den langsamen und etwas schnelleren Geräten. Demnach sollen die schnelleren Scooter innerorts auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, sind auch Fahrbahnen oder verkehrsberuhigte Bereiche erlaubt.

Die langsamen Scooter bis 12 km/h sollen hingegen nur auf Gehwegen, auf gemeinsamen Geh- und Radwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden. Falls diese nicht vorhanden sind, darf auf Radwege und Radfahrstreifen ausgewichen werden. Sind diese ebenfalls nicht vorhanden, ist auch das Fahren auf Fahrbahnen und in verkehrsberuhigten Bereichen möglich.

Grüne fordern Gehweg-Bann

Nach Ansicht von Unfallforschern birgt die Konkurrenz zwischen Radfahrern und E-Scooter-Fahrern auch neue Unfallrisiken. "Ein E-Scooter-Fahrer verhält sich anders als ein Radfahrer, ist aber genauso schnell. Die Dinge sind nur sehr schwer miteinander kompatibel", sagte der Leiter des Berliner Instituts Unfallforschung der Versicherer (UDV), Siegfried Brockmann, der Nachrichtenagentur dpa. E-Scooter-Fahrer wichen Schlaglöchern beispielsweise eher aus als Radler.

Die Berliner Grünen wollen hingegen die Elektrotretroller komplett von den Bürgersteigen verbannen, unabhängig von deren Geschwindigkeit. Zwar seien die neuartigen Gefährte eine große Chance für umweltfreundliche Mobilität gerade in der Stadt, teilten die Grünen-Vorsitzenden Nina Stahr und Werner Graf am Mittwoch mit. Allerdings gehörten sie auf die Straße und nicht auf den Gehweg. So heißt es in einem Antrag für einen Landesparteitag am Samstag in Berlin: "Berlin soll sich dafür einsetzen, dass eKF unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit nicht generell auf Gehwegen gefahren werden dürfen." Zudem solle sich Berlin dafür einsetzen, " dass Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt der Elektromotor immer wieder durch Abstoßen mit dem Fuß vom Boden aktiviert werden muss, ähnlich wie Pedelecs als Fahrrad eingestuft werden."

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AllDayPiano 04. Apr 2019

Ist doch richtig so. Leider gibt's viele Erkrankungen - da helfen keine Medikamente oder...

Kira 04. Apr 2019

Extra für dich, bau ich mir ein Nebelhorn auf den Scooter, nur damit du mich hörst...

Blade 04. Apr 2019

Genau - Fortschritt ist hier Neuland. E-Skateboards sind ja immernoch komplett verboten...

Drag_and_Drop 04. Apr 2019

mir ist es nie in den Sinn gekommen, dass das Illegal sein könnte... Ich Fahre mit meinem...



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