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Elektrogeräte: Regierung regelt Recycling von Solaranlagen

Die Bundesregierung verschärft die Vorgaben für Recycling . Flachbildschirme und Solaranlagen werden erstmals einbezogen.
/ Friedhelm Greis
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Die Entsorgung von Solaranlagen wird speziell geregelt. (Bild: Eclipse.sx)
Die Entsorgung von Solaranlagen wird speziell geregelt. Bild: Eclipse.sx / CC-BY 2.5

Die Bundesregierung hat höhere Auflagen für die Entsorgung von Elektronik- und Elektrogeräten beschlossen. Die am Mittwoch in Berlin vom Kabinett verabschiedete Verordnung(öffnet im neuen Fenster) regelt erstmals die Entsorgung von quecksilberhaltigen Flachbildschirmen und Photovoltaik-Anlagen.

Die neue Verordnung (PDF)(öffnet im neuen Fenster) soll die bisherige Anlage 4 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ablösen. Die Anforderungen der Anlage stammten noch aus dem Jahr 2005 und seien nicht weiterentwickelt worden.

Dem Bundesumweltministerium zufolge schreibt die Verordnung den Entsorgungsunternehmen deutlicher als bisher vor, welche schadstoffhaltigen Bauteile zu welchem Zeitpunkt des Behandlungsprozesses zu entfernen sind. Elemente wie Batterien, Tonerkartuschen, bestimmte Scheiben von Flachbildschirmen sowie Kältemittel müssten nunmehr vor einer mechanischen Zerkleinerung ausgebaut werden. Spätestens nach der mechanischen Zerkleinerung müssten schadstoffhaltige Kondensatoren, Kunststoffe mit bromierten Flammschutzmitteln, elektrische Kabel oder Flüssigkristallanzeigen aussortiert werden.

Laut Umweltministerium hat sich in den vergangenen Jahren "eine heterogene Behandlungspraxis bei den etwa 340 Recyclinganlagen in Deutschland etabliert" . Daher solle die Verordnung die Anforderungen konkretisieren und damit deren Umsetzung in der Praxis bundesweit vereinheitlichen. Dadurch werde der Vollzug gestärkt, und den zuständigen Landesbehörden werde die Kontrolle der Behandlung und des Recyclings von Elektro-Altgeräten erleichtert.

Die Verordnung soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Der Bundesrat muss noch seine Zustimmung erteilen.


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