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Elektroautos: Wallbox-Förderung um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt

Mit einer halben Milliarde Euro fördert der Bund damit bislang den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur für Elektroautos.
/ Friedhelm Greis
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Lademöglichkeiten in Tiefgaragen werden weiter gefördert. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Lademöglichkeiten in Tiefgaragen werden weiter gefördert. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Die Bundesregierung stockt die Förderung der privaten Ladeinfrastruktur um weitere 100 Millionen Euro auf. "Insgesamt steht nun eine halbe Milliarde Euro an Bundesmitteln zur Verfügung", teilte das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur am Dienstag auf Twitter mit(öffnet im neuen Fenster) und fügte hinzu: "Wir fördern Mietern, Eigenheimbesitzern & Vermietern den Einbau privater Ladestationen mit 900 Euro."

Die Fördersumme beträgt 900 Euro pro Ladepunkt, wenn die Kosten für die Installation mindestens 900 Euro pro Ladepunkt betragen. Gefördert werden neben dem Kaufpreis der Wallbox auch die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation inklusive aller Installationsarbeiten sowie die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation. Mit den 500 Millionen Euro Fördersumme können mehr als 555.000 Wallboxen finanziell unterstützt werden.

Die Anträge werden in der Regel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) problemlos bewilligt, wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt aber erst dann, wenn innerhalb von neun Monaten nach Antragstellung sowohl der Kauf der Wallbox als auch die Installation und Inbetriebnahme anhand von Rechnungen nachgewiesen werden. Allein die Anschaffung der Wallbox reicht nicht aus.

Sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können die Förderung beantragen. Wohnungseigentümer oder Mieter haben seit dem 1. Dezember 2020 einen gesetzlichen Anspruch auf eine private Ladestelle. Allerdings muss eine WEG der Installation einer Lademöglichkeit oder dem Aufbau einer Ladeinfrastruktur zustimmen.

Der KfW zufolge wird nicht systematisch ausgewertet, wie viele Einzelpersonen oder WEGs bislang eine Förderung beantragt haben. Stichproben zeigten allerdings, dass der Anteil von Wohneigentümergemeinschaften sehr gering sein dürfte.

Keine Angaben will die KfW darüber machen, welcher Teil der Fördersumme bereits ausgezahlt wurde. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der bewilligten Mittel verfällt, weil die Installation nicht innerhalb von neun Monaten erfolgt ist. Vor allem in Mehrfamilienhäusern könnte dies daran scheitern, dass die erforderlichen Beschlüsse nicht rechtzeitig gefasst oder die Installationsarbeiten nicht abgeschlossen werden.


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