Elektroautos und Wärmepumpen: Netzbetreiber sollen Strombezug drosseln können

Bei drohenden Stromausfällen sollen Netzbetreiber den Strombezug beispielsweise einer Wallbox drosseln dürfen. Um das zu verhindern, soll es Preisanreize für Verbraucher geben.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Unter anderem geht es darum, Wallboxen zum Laden von E-Autos im Ernstfall drosseln zu können.
Unter anderem geht es darum, Wallboxen zum Laden von E-Autos im Ernstfall drosseln zu können. (Bild: Pexels/Pexels-Lizenz)

Die lokalen Stromnetze sind für Massen von Elektroautos und Wärmepumpen noch nicht ausgelegt – deswegen sollen Netzbetreiber den Strombezug vorübergehend drosseln dürfen, um Stromausfälle zu verhindern. Das bedeutet für Verbraucher zum Beispiel: Das Laden eines E-Autos dauert länger. Ein am 16. Juni 2023 vorgestelltes neues Konzept der Bundesnetzagentur sieht aber auch vor: Verbraucher sollen über "variable Netzentgelte" die Möglichkeit bekommen, Geld zu sparen.

Inhalt:
  1. Elektroautos und Wärmepumpen: Netzbetreiber sollen Strombezug drosseln können
  2. Netzbetreiber dürfen neue Anlagen nicht mehr ablehnen

Der Stromverbrauch in Deutschland wird in den kommenden Jahren deutlich ansteigen. Denn im Verkehrsbereich sollen Millionen von E-Autos dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen. In Häusern sollen Millionen Wärmepumpen eingebaut werden – im Zuge der Wärmewende, die durch das Heizungsgesetz seit Monaten in den Schlagzeilen steht.

Sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie private Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen aber haben eine höhere Leistung als die meisten der normalen Haushaltsgeräte, wie Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, sagte. Sie bräuchten zudem oftmals stärker gleichzeitig Strom. Darauf aber sei der größere Teil der Niederspannungsnetze aktuell noch nicht ausgelegt.

Voriges Eckpunktepapier wurde überarbeitet

Die Bundesnetzagentur kann nach einer Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes Regelungen zur sogenannten "netzorientierten Steuerung" treffen. Die Behörde veröffentlichte dazu im Herbst 2022 ein Eckpunktepapier, das von Verbänden teils massiv kritisiert wurde – sie befürchteten "Komforteinbußen" unter anderem beim Laden von E-Autos.

Müller stellte nun einen überarbeiteten Entwurf vor, zu dem sich Verbände äußern können. Bis Herbst 2023 will die Behörde definitiv entscheiden, welche Vorgaben es ab 2024 gibt. "Wenn wir nicht handeln, dann droht ein Szenario, dass Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos womöglich nur verzögert angeschlossen werden können oder sogar häufiger pauschal abgeschaltet werden müssen, um Netzstabilität zu gewährleisten", ergänzte Müller. Denkbar wäre das zum Beispiel, wenn viele Menschen mit E-Autos werktags zu einer bestimmten Zeit nach Hause kämen und das Auto laden wollten.

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Netzbetreiber dürfen neue Anlagen nicht mehr ablehnen 
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rawcode 18. Jul 2023

wissen wir doch. Aber um die Kunden, die sich Autos für paar hundert Mücken von TÜV zu...

big_fudge 20. Jun 2023

Ähm Subvention sind genau das Gegenteil von "der Markt regelt"

BlindSeer 19. Jun 2023

Ich empfinde es eher als Strafsystem für jene, die eben keine Automatisierung machen...

randalica 19. Jun 2023

Soviel Text, und trotzdem soviel Blödsinn. Meine Haushaltsgeräte haben kein W-Lan...



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