Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Elektroautos: Sonderabschreibung auf Dienstwagen soll Nachfrage ankurbeln

Wirtschaftsminister Habeck erhofft sich einen "Nachfrage-Push" für elektrische Dienstwagen . Zudem werden reine E-Fuel-Autos steuerlich begünstigt.
/ Friedhelm Greis
184 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Die Bundesregierung will den Verkauf von E-Autos durch steuerliche Begünstigungen ankurbeln. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Die Bundesregierung will den Verkauf von E-Autos durch steuerliche Begünstigungen ankurbeln. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Die Bundesregierung will mit steuerlichen Vorteilen die schleppende Nachfrage nach Elektroautos wieder ankurbeln. Die in der vergangenen Woche beschlossene Wachstumsinitiative(öffnet im neuen Fenster) (PDF) sieht unter anderem eine rückwirkend vom 1. Juli 2024 an geltende "Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge" vor. Diese soll bis Ende 2028 gelten.

Weitere Details enthält das 31-seitige Papier nicht. So ist unter anderem unklar, welche Haushaltsmittel für die Förderung vorgesehen sind. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte am 8. Juli 2024 in Stuttgart, dass er wegen der neuen Regelung einen "Nachfrage-Push" erwarte.

Darüber hinaus erhöht die Bundesregierung zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate den Deckel für den Anschaffungspreis von elektrischen Dienstwagen, die von Steuervergünstigungen profitieren können. Nach geltendem Steuerrecht müssen Arbeitnehmer nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises eines vollelektrischen Firmenwagens für Privatfahrten versteuern. Nach der Erhöhung des Limits von 60.000 Euro auf 70.000 Euro durch das Wachstumschancengesetz vom März 2024 steigt nun der Wert auf 95.000 Euro.

Steuerliche Vergünstigungen für E-Fuel-Fahrzeuge

Die Bundesregierung sieht sich in der Wachstumsinitiative zum Konzept der Technologieoffenheit verpflichtet, was vermutlich auf Forderungen der FDP zurückgehen dürfte. So beziehen sich sämtliche Maßnahmen "sowohl auf vollelektrische Fahrzeuge als auch auf vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge (z.B. solche, die vollständig mit E-Fuels angetrieben werden)" .

Zudem sieht die Wachstumsinitiative vor, ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen steuerlich Elektroautos gleichzustellen. Das betreffe insbesondere die Kfz-Steuer und die Dienstwagenbesteuerung.

Reine E-Fuel-Autos noch nicht verfügbar

Solche Pläne soll Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schon im vergangenen Herbst verfolgt haben . Den entsprechenden Gesetzentwurf legte sein Ministerium bislang aber noch nicht vor.

Nach Ansicht von Forschern des Fraunhofer-Instituts ISI ist der Einsatz von E-Fuels im Straßenverkehr jedoch nicht sinnvoll . Unter anderem seien die Luftfahrt und die Schifffahrt auf die synthetischen Kraftstoffe angewiesen. Die Lufthansa erwartet auch langfristig hohe Preise für synthetisches Kerosin. Ebenfalls ist weiter unklar, wie sichergestellt werden kann, dass Verbrennerautos nur mit E-Fuels betrieben werden können.

Nachtrag vom 9. Juli 2024, 16:02 Uhr

Die Pressestelle des Bundesfinanzministerium teilte auf Anfrage von Golem.de mit: "Zu Details über die nun anstehenden gesetzgeberischen Maßnahmen können wir uns aktuell noch nicht äußern."


Relevante Themen