Elektroautos: Ladesäulen und die Tücken des Eichrechts
Wenn Betreiber von Ladestationen das Wort "eichrechtskonform" hören, stöhnen sie genervt auf. Doch demnächst soll es mehr Lösungen geben, die die Elektromobilität mit dem strengen deutschen Eichrecht in Einklang bringen. Davon profitieren Anbieter und Fahrer gleichermaßen.

Angeblich ist in Deutschland schon deshalb keine Revolution möglich, weil sich die Revolutionäre vor der Erstürmung eines Bahnhofs erst einmal eine Bahnsteigkarte kaufen würden. An dieses geflügelte Wort fühlt man sich erinnert, wenn es um die Verbreitung der Elektromobilität geht. In diesem Fall scheint die Revolution nicht an den Bahnsteigkarten, sondern an den hohen Anforderungen des deutschen Eichrechts zu scheitern. "Die Umsetzung des Eichrechts im Bereich Elektromobilität ist sehr komplex. Da wird unsere deutsche Gründlichkeit zum Stolperstein. Es besteht die Gefahr, dass der schnelle Rollout einer Ladeinfrastruktur abgewürgt wird", warnte der Geschäftsführer des Ladeinfrastrukturanbieters Allego Germany, Ulf Schulte, im Gespräch mit Golem.de. In Ländern wie Belgien oder den Niederlanden reiche es, einen geeichten Zähler zu verwenden.
- Elektroautos: Ladesäulen und die Tücken des Eichrechts
- Erste Module werden geprüft
- Anbieter verschenken Strom wegen fehlender Messung
- Ladeleistung an Laternen sehr begrenzt
Doch anstatt diese Vorgaben der neuen Mobilität anzupassen, sollen sich in Deutschland lieber Ladesäulenanbieter und Elektroautofahrer damit herumärgern. So beispielsweise bei unserem Test des BMW i3s im April in Berlin. Mit Hilfe einer Ladekarte des Roaming-Anbieters Plugsurfing nutzten wir eine Ladesäule von Allego, die unter "Be emobil" firmiert. Allego bietet seit Ende 2017 nur noch eine pauschale Nutzung der Ladesäulen an. Das heißt: Jeder Ladevorgang kostet 6 Euro, egal wie lange und wie viel Strom getankt wird.
Aus irgendeinem Grund brach unser Ladevorgang jedoch nach kurzer Zeit ab. Geladen waren nur 0,16 Kilowattstunden (kWh). Damit kann man nicht einmal 1,5 Liter Wasser zum Kochen bringen. Obwohl wir Plugsurfing schriftlich darum baten, den abgebrochenen Ladevorgang nicht zu berechnen, wurden die 6 Euro ungeniert abgebucht. Jeder Ladevorgang an solchen Säulen wird zum Lotteriespiel.
Speichermodule fehlen
Wenig tröstlich ist dabei zu wissen: Die angegebenen 0,16 kWh dürften ziemlich genau stimmen, denn der eingebaute Zähler ist geeicht. Dass der Wert nicht für die Abrechnung verwendet werden darf, mutet wie ein moderner Schildbürgerstreich an. Doch es geht alles mit rechten, beziehungsweise eichrechtlichen Dingen zu. Denn nach Paragraf 7 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) müssen Messgeräte die Messergebnisse "in geeigneter Form darstellen und gegen Verfälschung gesichert verarbeiten" sowie "prüfbar sein". Was bei einem privaten Haushaltsstromzähler kein Problem ist, stellt sich bei einer Ladestation derzeit schwierig dar.
Elektronische Verbrauchszähler bei Wechselstrom sind millionenfach verbreitet und können den Verbrauch auch in einer Ladestation eichrechtskonform messen. Doch das reicht nicht aus. Denn wie in dem Beispiel geschildert, wird der Energieverbrauch nicht direkt an der Säule gezahlt, sondern über einen Dienstleister nach Monatsende abgebucht. Anders an der Benzintankstelle: Dort bezahlt der Kunde direkt, erhält eine Quittung und kann die abgezapfte Menge unmittelbar nach dem Bezahlen überprüfen.
Nachträgliche Überprüfung gefordert
Die Anforderung an die Ladesäulenbetreiber lautet daher: Elektroautofahrer müssen im Falle einer Reklamation den tatsächlich geladenen Verbrauch nach Erhalt der Rechnung überprüfen können. Sie müssten daher nachträglich zur Ladesäule fahren und sich anhand des abgerechneten Ladevorgangs die gemessenen Verbrauchswerte anzeigen lassen können. "Im Markt gibt es derzeit keinen Anbieter, der eichrechtskonform abrechnen kann, wenn man mehrere Mobilitätsdienstleister wie Plugsurfing oder New Motion anschließt. Der Anbieter muss sicherstellen, dass der Endkunde seine Rechnung mit den Originalmesswerten vergleichen kann", sagte Schulte. Es fehlen die erforderlichen Module, die die Daten speichern und abrufbar machen.
Der gegenwärtige Zustand ist nicht nur für Elektroautofahrer unbefriedigend. "Wir sind mit dem Pauschaltarif nicht wirklich glücklich. Weil die derzeitige Ladeinfrastruktur nicht eichrechtskonform ist, hat das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg uns untersagt, nach Verbrauch abzurechnen, also nach Kilowattstunden oder auch Zeit", sagte Schulte. Doch das soll kein Dauerzustand bleiben.
Erste Module werden geprüft |
Solange, 1. Der Akkuwechsel um die 15.000¤ kostet, 2. ich für 300km 2 Tage brauche, 3...
Bei all diesen Problemchen sollte man nicht vergessen, das man im Grunde mit Raten...
Geht bei Strom genauso.
Gut aber, das sollte ja wesentlich einfacher zu lösen sein, als entsprechende Zähler zu...
Wir halten uns also selber auf. Nur weil wir sagen, das es genau abgerechnet werden muss...