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Elektroautos in Tiefgaragen: Bundestag verschärft Gesetz für Ladeinfrastruktur

In größeren Gebäuden müssen Stellplätze künftig die Leitungsinfrastruktur für Elektroautos bereithalten. Das gilt nicht nur für Wohnhäuser.
/ Friedhelm Greis
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Zumindest die Leerrohre für Ladepunkte müssen künftig vorinstalliert werden. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Zumindest die Leerrohre für Ladepunkte müssen künftig vorinstalliert werden. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen müssen künftig mit einer Leitungsinfrastruktur für das Laden von Elektroautos ausgestattet werden. Das sieht das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vor, das am Donnerstag vom Bundestag in Berlin beschlossen wurde. Während die Fraktionen von Union und SPD für das Gesetz stimmten, lehnte die AfD den Entwurf ab. FDP, Linke und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung. Deutschland setzt mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie zur Gebäudeffizienz(öffnet im neuen Fenster) aus dem Mai 2018 um.

Dem Gesetz zufolge (PDF)(öffnet im neuen Fenster) müssen die Stellplätze künftig über eine "geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen" verfügen. Die Umsetzung könne durch "Leerrohre, Kabelschutzrohre, Bodeninstallationssysteme, Kabelpritschen oder vergleichbare Maßnahmen erfolgen" . Der Raum für den "Zählerplatz, den Einbau intelligenter Messsysteme für ein Lademanagement und die erforderlichen Schutzelemente" muss ebenfalls vorgesehen werden.

In Wohngebäuden müssen jedoch keine Stromkabel verlegt oder Wallboxen installiert werden. Die Vorinstallation reduziert jedoch den Aufwand, wenn Eigentümer oder Mieter später den Anspruch auf eine private Ladestelle umsetzen wollen .

Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben den Entwurf der Bundesregierung in einigen Punkten verschärft (PDF)(öffnet im neuen Fenster) . Die Bundesregierung hatte die Verpflichtung erst für Gebäude mit mehr als zehn Stellplätzen geplant , wie es auch in der EU-Richtlinie vorgesehen ist.

Stichtag 10. März 2021

Verschärft wurden auch die Auflagen für Nichtwohngebäude, was beispielsweise Supermärkte mit Parkplätzen betrifft. Während die Bundesregierung vorhatte, dass bei Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen jeder fünfte Stellplatz vorinstalliert werden sollte, ist dies nun bei Gebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen der Fall. Zudem muss künftig jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. Unverändert bleibt die Verpflichtung, mindestens einen Ladepunkt zu errichten.

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Die Regelung gilt nicht für Bauvorhaben, "für welche die Bauantragstellung oder der Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung oder die Bauanzeige vor Ablauf des 10. März 2021 erfolgt ist" . Bei größeren Renovierungen von Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss künftig jeder fünfte Stellplatz vorinstalliert werden. Zudem ist ein Ladepunkt zu errichten. Diese Vorgaben sind nicht umzusetzen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten überschreiten.

Spezielle Regelung für Wohnquartiere

Neu hinzugekommen sind Kooperationsmöglichkeiten für die Ladeinfrastruktur innerhalb eines Wohnquartiers. Demnach können "Bauherren oder Eigentümer, deren Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen, (…) Vereinbarungen über eine gemeinsame Ausstattung von Stellplätzen mit Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkten treffen" . So können sie eine "gemeinsame Ausstattung mit Leitungsinfrastruktur oder die gemeinsame Errichtung von Ladepunkten" beschließen. Laut Gesetzesbegründung soll durch den "räumlichen Zusammenhang" ausgeschlossen werden, "dass 'Streubesitz' in zwei verschiedenen Gemeinden oder zwei verschiedenen Stadtteilen einer Gemeinde ein Quartier bilden" .

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Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hatte die geplante Verabschiedung des GEIG schon am Vortag begrüßt(öffnet im neuen Fenster) . "Es muss allen Kunden die Möglichkeit gegeben werden, einen Ladepunkt am Wohnort einfach einzurichten. Dafür geeignet wäre eine Verpflichtung zur Vorbereitung von Leitungsinfrastruktur ab dem ersten Stellplatz" , forderte VDA-Präsidentin Hildegard Müller.

Den niedrigeren Schwellenwert von sechs Stellplätzen für Nichtwohngebäude begrüßte der Verband ausdrücklich, auch die Vorrüstung von jedem dritten Stellplatz. "Es sollte angestrebt werden, dass dabei nicht nur Parkplätze innerhalb des Gebäudes beziehungsweise angrenzende Parkplätze berücksichtigt werden, sondern die insgesamt zum Gebäude zugehörigen Parkplätze" , sagte Müller. Sowohl das GEIG als auch das am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossene Schnellladegesetz müssten nun schnell umgesetzt werden, "damit die Ladeinfrastruktur schnell ausgebaut wird und mit dem Hochlauf der Neuzulassungen von E-Pkw Schritt hält" .

SPD hofft auf schnellere Evaluierung

In der abschließenden Debatte bedauerte der SPD-Abgeordnete Andreas Rimkus, dass mit der Union kein ambitionierteres Gesetz möglich gewesen sei. In einem ebenfalls beschlossenen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung nun dazu aufgefordert, "ein Vorziehen der Evaluierung des Gesetzes auf das Jahr 2023 zu prüfen" . Dabei soll unter anderem untersucht werden, "wie sich die Elektromobilität, die Ladeinfrastruktur, die Verteilnetzkapazitäten und die Kosten für Hausanschlüsse seit dem Inkrafttreten des Gesetzes entwickelt haben."


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