Elektroautos: Förderung privater Ladestellen noch für 2020 geplant
Die Bundesregierung arbeitet noch immer an ihrer Förderrichtlinie. Die Autoindustrie schlägt pauschale Förderbeträge pro Ladepunkt vor.

Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr ein Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur veröffentlichen. Das teilte das Bundesverkehrsministerium am Montag auf Anfrage von Golem.de mit. Es sei weiterhin vorgesehen, "gemeinsam genutzte private und gewerbliche Ladesäulen, zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern und auf Mitarbeiterparkplätzen, sowie private Ladestationen zu fördern", hieß es. Genauere Angaben seien derzeit noch nicht möglich, aber Förderungen sollten noch in diesem Jahr beantragt werden können.
Im Zusammenhang mit dem Corona-Konjunkturpaket wollte die Bundesregierung mit 500 Millionen Euro den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur unterstützen. Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche den Anspruch auf eine private Ladestelle für Wohnungseigentümer und Mieter beschlossen hat, dürfte die Nachfrage nach solchen Förderungen demnächst steigen.
VDA fordert zügige Veröffentlichung
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) mahnt daher ebenfalls entsprechende Förderprogramme an. Die Förderrichtlinie "sollte zügig auf den Weg gebracht werden, breit wirken und Antragstellern unbürokratisch einen einfachen Zugang zu Ladeeinrichtungen ermöglichen", teilte der Verband am Montag mit.
Dabei sollten komplexe Genehmigungs- und Abstimmprozesse in der Anlaufphase vermieden werden, damit rasch in nennenswerter Zahl Ladeeinrichtungen in Wohnanlagen entstünden und der bestehende Schwung beim Hochlauf der Elektromobilität verstärkt werde. "Die besten Instrumente dafür sind feste Förderbeträge pro Ladepunkt in Form vom Pauschalen. Sie sollten nicht an Mindestbeträge für die Anlagen gekoppelt sein, damit auch die Installation von preisgünstigeren Anlagen unterstützt werden kann", forderte VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Das Verkehrsministerium verwies darauf, dass schon jetzt die Installation von privater Ladeinfrastruktur mit dem Handwerkerbonus gefördert werden könne. Dieser Bonus sehe eine steuerliche Begünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen vor.
Dem in der vergangenen Woche beschlossenen Gesetz zufolge kann künftig jeder Wohnungseigentümer "angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die [...] dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge [...] dienen". Über die Durchführung des Einbaus sei "im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen". Auch Mieter können künftig vom Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache verlangen, die dem Laden von Elektroautos dient.
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Also ich habe mir ein BEV bestellt und bezahlt. Nach Förderung 24k Euro. Ich wohne zur...
Absetzen sollte immer drauf beschränkt sein, die Eigenmittel die man einbringt nicht zu...
Häufig gibt es übrigens schon Förderprogramme, bloß eben nicht vom Bund. In Nrw werden...