Elektroautos: Förderprogramm für private Ladestellen gestartet

Anders als angekündigt fördert die KfW nicht nur teure vernetzte Wallboxen. Allerdings gilt das nur unter bestimmten Bedingungen.

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Auch günstige Wallboxen lassen sich fördern.
Auch günstige Wallboxen lassen sich fördern. (Bild: Heidelberg)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihr Förderprogramm für private Lademöglichkeiten gestartet. Erste Anträge können nach einer Registrierung über das Zuschussportal seit dem 24. November 2020 gestellt werden. Wegen der großen Anfrage war das Portal am ersten Tag zeitweise nicht erreichbar. Anders als zunächst vorgesehen können auch Anlagen mit Wallboxen gefördert werden, die an sich nicht über eine "intelligente Steuerung" verfügen und beispielsweise mit einem Lademanagement kommunizieren können.

Die Fördersumme beträgt 900 Euro pro Ladepunkt, wenn die Kosten für die Installation mindestens 900 Euro pro Ladepunkt betragen. Gefördert werden neben dem Kaufpreis der Wallbox auch die Kosten für Einbau und An­schluss der Lade­station, inklusive aller Installations­arbeiten, sowie die Kosten eines Energie­management-Systems zur Steuerung der Lade­station.

Die KfW hatte Anfang November eine erste Liste förderfähiger Geräte veröffentlicht. Inzwischen wurde die Liste um das Angebot der bayerischen Firma Eautolader ergänzt. Diese hat ein einfaches Lastmanagement entwickelt, das auch mit Wallboxen funktioniert, die nicht mit einem Controller kommunizieren können. Daher lässt sich in Kombination mit dem Lastmanagement die günstige Wallbox Heidelberg Homeeco einsetzen.

Das Konzept hat allerdings einige Nachteile. So können die Ladevorgänge nur sequenziell abgearbeitet werden, wenn die maximale Anschlussleistung der Garage nicht für alle Elektroautos ausreicht. Zudem verfügt das System noch über keine Backend-Anbindung, die beispielsweise die Kontrolle der Ladevorgänge ermöglicht oder per App über den Ladezustand der Autos informiert. Dennoch zeigt das Beispiel, dass das Förderprogramm nicht generell auf "intelligente" Wallboxen beschränkt ist, wenn ein Lademanagement und eine "netzdienliche Abschaltung" möglich sind. Bei Eautolader erfolgt die Abschaltung über einen klassischen Rundsteuerempfänger.

Weitere Anforderungen unverändert

Unverändert bleiben die Voraussetzungen, dass die Wallboxen über 11 kW Ladeleistung verfügen müssen und Ökostrom für das Laden verwendet werden muss. Bei allen Herstellern findet sich daher der Hinweis: " Bei jedem Modell wichtig: Bitte lassen Sie sich von Ihrem Fachbetrieb schriftlich bestätigen, dass die Ladestation auf 11 kW gedrosselt wurde bzw. nur über eine Ladeleistung von 11 kW verfügt." Das bedeutet, dass auch solche Geräte gefördert werden können, die prinzipiell über eine Leistung von 22 kW verfügen, aber nur eine 16-Ampere-Leitung angeschlossen wird. Da mit dem Programm einzelne Ladepunkte gefördert werden, erhalten Wallboxen mit zwei Ladepunkten die doppelte Fördersumme.

Neben den bekannten Wallbox-Herstellern wie ABB, Alfen, Heidelberg, Keba, Mennekes, Wallbe, Wallbox oder Webasto fördert die KfW auch die Geräte von Autoherstellern wie Ford oder Volkswagen.

Laut KfW gilt die Förderung nur für Bestandsgebäude, kann aber bei Neubauten nachträglich beantragt werden. Eine mögliche Eigenleistung wird nur dann gefördert, wenn jemand beruflich entsprechend qualifiziert ist oder einen elektrotechnischen Fachbetrieb hat.

Anspruch auf Ladestelle ab 1. Dezember

Um den Aufbau einer privaten Ladeinfrastruktur zu beschleunigen, hat der Bundestag Mitte September 2020 den Anspruch auf eine private Ladestelle für Wohnungseigentümer und Mieter beschlossen. Dem Gesetz zufolge, das am 1. Dezember in Kraft tritt, kann künftig jeder Wohnungseigentümer "angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die [...] dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge [...] dienen". Über die Durchführung des Einbaus sei "im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen". Auch Mieter können künftig vom Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache verlangen, die dem Laden von Elektroautos dient. Das Gesetz könnte Anfang Dezember in Kraft treten.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte den Start des Programms. Dieses komme "zur richtigen Zeit, um der Elektromobilität weiter Auftrieb zu verschaffen", sagte die BDEW-Vorsitzende Kerstin Andreae und fügte hinzu: "Die Förderung privater Ladestationen stellt also eine sinnvolle Ergänzung zu den Kaufprämien dar. Zugleich stellt das Förderprogramm sicher, dass intelligente Ladeinfrastruktur gefördert wird, die die Integration der Elektromobilität in die Stromnetze unterstützt."

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Fernando-05 02. Dez 2020

Die Foerderung stellt so viele Anforderungen dass ich mich wegen dieser Kompliziertheit...

Clown 29. Nov 2020

Auf der KfW-Seite zur Förderung findet sich nichts dazu.. Woher hat heise die Info?

Clown 29. Nov 2020

Deshalb wohl auch Eigenheimbesitzer und nicht -eigentümer :)

Sharra 25. Nov 2020

Eben drum. Ich sehe das Problem bei weitem nicht als akut an. Derzeit sind E-Fahrzeuge in...



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