Elektroautos: Doppelförderung ab Mitte November wieder möglich

Die Doppelförderung von Elektroautos soll vom 16. November 2020 an wieder zulässig sein. An diesem Tag soll nach Angaben der Bundesregierung die novellierte "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen" in Kraft treten. Voraussetzung für die Doppelförderung sei, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgeschlossen habe.
Diese Vereinbarung lege fest, "wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen, und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden" . Bislang seien bereits Vereinbarungen mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium getroffen worden. Weitere Vereinbarungen mit anderen öffentlichen Stellen sollen folgen und auf der Seite des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (Bafa) veröffentlicht werden. Das dürfte vor allem für Förderprogramme der Bundesländer gelten.
Darüber hinaus sieht die novellierte Förderrichtlinie vor, dass die Förderung beim Leasing abhängig von der Leasingdauer gestaffelt wird:
| Leasingdauer | Nettolistenpreis unter 40.000 Euro | Nettolistenpreis über 40.000 Euro |
|---|---|---|
| 6-11 Monate | 750 Euro | 625 Euro |
| 12-23 Monate | 1.500 Euro | 1.250 Euro |
| über 23 Monate | 3.000 Euro | 2.500 Euro |
| Leasingdauer | Nettolistenpreis unter 40.000 Euro | Nettolistenpreis über 40.000 Euro |
|---|---|---|
| 6-11 Monate | 562,50 Euro | 468,75 Euro |
| 12-23 Monate | 1.125 Euro | 937,50 Euro |
| über 23 Monate | 2.250 Euro | 1.875 Euro |
Rekordzahl von Anträgen
Zuletzt hatte die Bundesregierung die Förderrichtlinie für Elektroautos im Juni 2020 geändert . Der Richtlinie zufolge erhalten reine E-Autos eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 Euro bei einem Basisnettopreis von unter 40.000 Euro. Plugin-Hybride erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 6.750 Euro. Allerdings heißt es in der am 7. Juli 2020 in Kraft getretenen Richtlinie(öffnet im neuen Fenster) : "Der Erwerb oder das Leasing eines nach dieser Richtlinie geförderten Fahrzeugs darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden."
Dieser Passus soll nun geändert werden. Profitieren könnten davon unter anderem Gewerbetreibende, die beispielsweise zusätzliche Förderprogramme der Länder nutzen könnten. So fördert das Berliner Programm Wirtschaftsnahe Elektromobilität(öffnet im neuen Fenster) den Umstieg auf Elektrofahrzeuge mit bis zu 4.000 Euro für Pkw und mit bis zu 8.000 Euro für leichte Nutzfahrzeuge.
Auch ohne Doppelförderung wurden im vergangenen Oktober 34.212 Anträge auf den Umweltbonus gestellt . "Mit über 34.000 beantragten Elektroautos im Oktober hat der Umweltbonus den vierten Rekordmonat in Folge verzeichnet. Das zeigt, dass das Interesse der Bevölkerung an E-Autos immer weiter steigt, und ist ein gutes Signal für den Klimaschutz. Diesen Trend wollen wir weiter unterstützen" , sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).



