Elektroautos: Händler müssen Kaufpreis vor Abzug von Umweltbonus angeben
Autohändler müssen beim Verkauf von Elektroautos den vollen Preis vor Abzug möglicher Fördergelder nennen. Das Landgericht Leipzig habe einer entsprechenden Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen Händler stattgegeben, berichtete die Automobilwoche (Paywall)(öffnet im neuen Fenster). Das Urteil vom 4. November 2022 sei aber noch nicht rechtskräftig (Az. 05 O 555/22). Die Wettbewerbszentrale bestätigte auf Anfrage von Golem.de den Bericht.
Im konkreten Fall hatte dem Bericht zufolge eine Autohändlerin auf der Plattform Mobile.de ein Elektroauto beworben. Bei ihrer Preisangabe habe sie bereits den staatlichen Umweltbonus in Höhe von 6.000 Euro vom Preis abgezogen, so dass das Fahrzeug 22.789 Euro kosten sollte. Tatsächlich habe der Käufer jedoch 28.789 Euro bezahlen und den Umweltbonus nachträglich beantragen müssen.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sah darin einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sowie eine irreführende Preisgestaltung und reichte eine Klage ein. Mit Erfolg. Das Gericht vertrat in seinem Urteil ebenfalls die Ansicht, dass die Händlerin rechtzeitig über den tatsächlichen Kaufpreis hätte informieren müssen. Es sei zu spät, wenn dies erst auf Nachfrage des Kunden geschehe.
"Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass es immer wieder schwarze Schafe unter den Automobilhändlern gibt, die sich unlautere Vorteile – hier vor allem im Ranking auf den Plattformen – vor ihren fair agierenden Mitbewerbern verschaffen", sagte Rechtsanwalt Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale der Automobilwoche. Zudem sei es für Kunden bitter, wenn sie später auf dem höheren Preis sitzen blieben. Beispielsweise, wenn sie die Umweltprämie nicht erhalten könnten.
Wegen undurchsichtiger Preisangaben hatte die Wettbewerbszentrale vor einigen Jahren bereits erfolgreich den Autohersteller Tesla verklagt. Das Unternehmen hatte den Kaufpreis um fiktive Benzineinsparungen niedriger gerechnet.
Nachtrag vom 16. November 2022, 10:11 Uhr
Wir haben die Überschrift angepasst, um Missverständnisse zu vermeiden.
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