Elektroautos: Autoindustrie gegen Zwangsregelung von Wallboxen

Die Autoindustrie kritisiert die geplanten Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Fernsteuerung großer Verbraucher wie Elektroautos, Wärmepumpen oder Batteriespeicher. Dem Ende November vorgestellten Konzept "mangelt es an intelligenten Anreizen, um lokale Netzüberlastungen schon vor deren Entstehen präventiv zu vermeiden" , sagte die Präsidentin des Verbands deutscher Automobilhersteller (VDA), Hildegard Müller, auf Anfrage von Golem.de und fügte hinzu: "Der gesetzlich verankerte Vorrang für marktliche Anreize findet sich in den Eckpunkten der Bundesnetzagentur bedauerlicherweise nicht wieder."
Der Bundestag beschloss im vergangenen Sommer eine entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dem geänderten Paragraf 14a des EnWG zufolge(öffnet im neuen Fenster) , der zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, kann die Bundesnetzagentur Regelungen "über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen" treffen. Dabei könne "die netzorientierte Steuerung über wirtschaftliche Anreize, über Vereinbarungen zu Netzanschlussleistungen und über die Steuerung einzelner steuerbarer Verbrauchseinrichtungen erfolgen" .
Die Eckpunkte der Regulierungsbehörde gäben den Netzbetreibern künftig die Möglichkeit, große Verbraucher bei einer drohenden Netzüberlastung abzuregeln. Es dürfe jedoch nur so viel gesteuert werden, "wie unbedingt nötig ist, um den Komfort des Kunden so wenig wie möglich einzuschränken" . Kunden seien zur Teilnahme an der netzorientierten Steuerung verpflichtet. Im Gegenzug erhielten sie einen "Anspruch auf sofortigen Netzanschluss" . Außerdem könnte die Bundesnetzagentur beschließen, dass die Kunden im Gegenzug für die netzdienliche Steuerung weniger Netzentgelte zahlen.
VDA: Leitlinien des Bundestags missachtet
Nach Einschätzung der Autoindustrie können Elektroautos "in Zukunft durch intelligente und bidirektionale Ladetechnologien als mobile Speicher einen entscheidenden Beitrag für eine bezahlbare und sichere Stromversorgung und die Funktionsfähigkeit unserer Stromnetze leisten" . Um die Transformation zu beschleunigen und die Netze effizienter zu nutzen, sollten Verbraucher finanziell davon profitieren, wenn die Ladevorgänge ihrer E-Autos intelligent und netzdienlich gesteuert würden.
Die Eckpunkte der Bundesnetzagentur ermöglichten es jedoch nicht, dieses Potenzial zu nutzen, sagte Müller weiter. Die Verpflichtung zur Fernsteuerung durch den Netzbetreiber widerspreche den gesetzlichen Leitlinien, die der Bundestag beschlossen habe. "Aus Sicht des VDA sollte die netzorientierte Steuerung vorrangig über marktliche Mechanismen wie zeitvariable Netzentgelte erfolgen. Direkte Steuerungseingriffe durch den Netzbetreiber in die Ladevorgänge von Elektroautos dürfen nur als letztes Mittel zur Anwendung kommen" , forderte Müller.
Der Vorschlag der Bundesnetzagentur steht bis zum 27. Januar 2023 zur Konsultation. Zum 1. Januar 2024 sollen die Regelungen in Kraft treten.
Nachtrag vom 20. Dezember 2022, 17:16 Uhr
Positiver äußerte sich erwartungsgemäß die Energiewirtschaft, die seit Langem die Möglichkeit zur netzorientierten Steuerung von Verbrauchern fordert . "Der BDEW begrüßt, dass das Verfahren an die Bundesnetzagentur übertragen wurde. Dies gibt die Gelegenheit, die längst überfälligen Regelungen zur effizienten Integration von neuen Verbrauchseinrichtungen in das Energieversorgungssystem voranzubringen" , teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf Anfrage von Golem.de mit und fügte hinzu: "Wir wollen gemeinsam schnellstmöglich Wallboxen, Wärmepumpen und Speicher an das Stromnetz anschließen. Dazu gehören aufgrund der hohen Bezugsleistungen klare Regelungen, die eine Steuerbarkeit und damit einen sichereren und effizienten Netzbetrieb sicherstellen."
Das sei ohne Komforteinschränkung beim Kunden möglich. Gleichzeitig müssten die Regelungen marktliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten vorsehen.



