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Elektroautos: Auf China-Importe drohen nachträgliche Strafzölle

Nach Einschätzung der EU-Kommission subventioniert China die Elektroauto -Produktion. Das könnte zu rückwirkenden Strafzöllen führen.
/ Friedhelm Greis
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Auf importierte Elektroautos auf China, wie den Nio ET5, drohen rückwirkende Strafzölle. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Auf importierte Elektroautos auf China, wie den Nio ET5, drohen rückwirkende Strafzölle. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Die EU-Kommission bereitet sich auf mögliche Strafzölle auf Elektroautos aus China vor. Eine am 5. März 2024 veröffentlichte Durchführungsverordnung(öffnet im neuen Fenster) schreibt die "zollamtliche Erfassung" chinesischer E-Autos vor. Das könnte zur Folge haben, dass Strafzölle auf die importierten Autos noch rückwirkend verhängt werden können.

Hintergrund des neuen Dokuments ist eine am 4. Oktober 2023 eingeleitete Untersuchung zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen durch subventionierte Elektroautos aus China. Damit soll festgestellt werden, "ob die Wertschöpfungsketten zu vollelektrischen Autos in China von illegalen Subventionen profitieren und ob diese Subventionen den Elektroautoherstellern in der EU eine wirtschaftliche Schädigung verursachen oder zu verursachen drohen" .

Die Kommission konstatiert nun, dass ihr hinreichende Beweise vorliegen, "die tendenziell darauf hindeuten, dass die Einfuhren der betroffenen Ware aus der VR China subventioniert werden" . Dazu zählten:

  • "direkte Transfers von Geldern sowie potenzielle direkte Transfers von Geldern oder Verbindlichkeiten,
  • den Verzicht auf Einnahmen oder die Nichterhebung von Abgaben durch die Regierung und
  • die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen durch die Regierung zu einem geringeren als dem angemessenen Entgelt".

Verhältnismäßig starker Anstieg der Importe

Die Beweise belegten zudem einen verhältnismäßig starken Anstieg der Importe innerhalb eines kurzen Zeitraums. So sollen von Oktober 2023 bis Januar 2024 177.839 chinesische Elektroautos importiert worden sein. "Dies entspricht einem Anstieg um 11 Prozent gegenüber dem Untersuchungszeitraum (Oktober 2022-September 2023), gemessen am Monatsdurchschnitt, und um 14 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum von Oktober 2022 bis Januar 2023."

Auf der Grundlage der Daten sei es "zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich, dass sich die schwer wieder auszugleichende Schädigung bereits vor dem Ende der Untersuchung zu zeigen begann" . Es bestehe die Gefahr, dass eine zunehmende Zahl von Autohersteller aus der EU "rückläufige Verkäufe und geringere Produktionsniveaus wird hinnehmen müssen, wenn weiter so hohe Mengen zu mutmaßlich subventionierten Preisen aus der VR China eingeführt werden" .

Maximal 90 Tage rückwirkend

Formal kann die EU-Kommission neun Monate nach dem Start der Untersuchung Strafzölle einführen. Mit der zollamtlichen Erfassung der Importe bereitet sie jedoch "die mögliche rückwirkende Einführung von Maßnahmen" vor. "Sollte die Kommission somit am Ende der jetzigen Untersuchung zu dem Schluss kommen, dass der heimische Wirtschaftszweig eine bedeutende Schädigung erleidet, so kann es angemessen erscheinen, Ausgleichszölle auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu erheben, um die Wiederholung einer solchen Schädigung auszuschließen" , heißt es.

Rechtsgrundlage für die Strafzölle ist die EU-Verordnung 2016/1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern(öffnet im neuen Fenster) . Nach Artikel 16, Absatz 4, kann ein Ausgleichszoll auf Waren erhoben werden, "die innerhalb von 90 Tagen vor dem Zeitpunkt der Anwendung der vorläufigen Maßnahmen, aber nicht vor der Einleitung der Untersuchung in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden" . Voraussetzung dafür ist unter anderem die zollamtliche Erfassung der Waren.


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