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Elektroauto: Verbraucherschutzzentrale mahnt Preise an Ladesäulen an

Wer an öffentlichen Ladesäulen sein Elektroauto auflädt, zahlt deutlich mehr als über eine Wallbox zu Hause. Der vzbv will, dass sich das ändert.
/ Tobias Költzsch
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Das Laden von Elektroautos ist an öffentlichen Ladepunkten deutlich teurer als an der heimischen Wallbox. (Bild: Pexels)
Das Laden von Elektroautos ist an öffentlichen Ladepunkten deutlich teurer als an der heimischen Wallbox. Bild: Pexels / Pexels-Lizenz

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einem Positionspapier ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) kritisiert, dass Besitzer von Elektroautos an öffentlichen Ladesäulen wesentlich höhere Stromkosten zahlen als an der heimischen Wallbox. Außerdem wird eine mangelnde Preistransparenz bemängelt sowie Abomodelle, die Nutzer an die Ladesäulen bestimmter Anbieter binden.

"Können E-Autofahrer:innen günstig laden, zum Beispiel zu Hause, liegen die Betriebskosten zum Teil deutlich unter denen von Benzin- oder Dieselfahrzeugen" , erklärt der vzbv in dem Papier. "Die Preise an öffentlichen Ladesäulen sind dagegen deutlich höher und stellen für Personen, die in größerem Umfang öffentliche Ladesäulen nutzen müssen, zunehmend ein Problem dar."

Dem vzbv zufolge betragen die durchschnittlichen Kosten bei öffentlichen Ladesäulen mit Wechselstrom 54 Cent pro Kilowattstunde, bei öffentlichen Schnellladern mit Gleichstrom durchschnittlich 64 Cent pro Kilowattstunde. Bei privaten Wallboxen (AC) kann der Preis den Verbraucherschützern zufolge bei unter 30 Cent pro Kilowattstunde liegen.

Ohne eigene Wallbox wird es teurer

Für Elektroautofahrer, die etwa in Mehrfamilienhäusern ohne eigene Wallbox leben, ist das Fahren damit wesentlich teurer. Unter Umständen gibt es verglichen mit Verbrennern keinen Kostenvorteil, was als einer der Anreize für den Kauf eines Elektroautos genannt wird. Neben den hohen Ladepreisen würde auch mangelnde Preistransparenz potenzielle Elektroautokäufer abschrecken.

Der vzbv fordert daher, die Vorgaben der europäischen AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) zur Angemessenheit der Preise von Betreibern öffentlicher Ladepunkte durch die EU-Kommission zu präzisieren. Die Weitergabe von Ad-Hoc-Kosten, etwa für Zahlungskarten, sollte auf tatsächlich anfallende Kosten begrenzt werden.

Außerdem müsse die Preistransparenz verbessert werden: Ad-Hoc-Ladepreise sollen an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermittelt und zur Verfügung gestellt werden. Anbieter sollen zudem dazu verpflichtet werden, ihre Abo-basierten Ladetarife zentral bereitzustellen. Eine regionale Monopolisierung von Anbietern soll zudem verhindert werden, etwa durch überlappende Ladenetzwerke.

Durchleitungsmodell sollte geprüft werden

Auch solle "ergebnisoffen" geprüft werden, ob ein Durchleitungsmodell, das bereits für das LKW-Ladenetz gilt, auch für Privatfahrzeuge sinnvoll ist. Dabei können Kunden ihren eigenen Netzanbieter überall nutzen, der jeweilige Ladesäulenbetreiber bekommt ein Nutzungsentgelt vom Stromanbieter.

Die Senkung der Ladepreise an öffentlichen Ladepunkten ist dem vzbv zufolge entscheidend, um die Elektromobilität in Deutschland voranzubringen.


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