Elektroauto-Prämie: Regierung liefert Brüssel erste Daten zu neuem Umweltbonus
Die Bundesregierung hat den geplanten Umweltbonus für Elektroautos immer noch nicht bei der EU-Kommission notifizieren lassen. Doch es soll Fortschritte in dem Verfahren geben.

Die Bundesregierung hat der EU-Kommission erste Daten zu dem neuen Umweltbonus für Elektroautos geliefert. Die Kommission teilte am Montag auf Anfrage von Golem.de mit: "Deutschland hat am 20. Januar 2020 Informationen über die geplante Verlängerung vorgelegt, die die Kommission nun vorrangig prüfen wird." Bislang sei die Regelung von Deutschland aber immer noch nicht offiziell notifiziert worden. Solange die Kommission die Umweltprämie als zulässige staatliche Beihilfe nicht gebilligt hat, kann sie von potenziellen Elektroautokäufern nicht in Anspruch genommen werden. Da die Prämie um bis zu 2.000 Euro pro Fahrzeug angehoben wurde, halten sich Käufer entsprechend zurück.
Allerdings kann die Kommission nur auf Basis von Unterlagen entscheiden, die ihr von den EU-Mitgliedsländern zur Verfügung gestellt werden. Nach Informationen von Golem.de hat das Bundeswirtschaftsministerium inzwischen einen ersten Entwurf für die aktualisierte Förderrichtlinie vorgelegt. Dabei soll die Regierung darauf hingewiesen haben, dass die verspätete Übermittlung der Daten auf interne Überlegungen zu Umfang und Modalitäten der Förderung zurückzuführen sei. Wann der neue Umweltbonus in Kraft treten wird, ist jedoch weiter offen. Inzwischen haben Hersteller wie Hyundai und Renault die Kaufprämie von sich aus erhöht.
Die Bundesregierung hatte die Details der Kaufprämie auf einer Kabinettsklausur am 18. November 2019 beschlossen und in Auszügen veröffentlicht. Demnach steigt der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge von 4.000 auf 6.000 Euro und für Plugin-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro. Über einem Nettolistenpreis von 40.000 bis maximal 65.000 Euro soll der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro und für Plugin-Hybride 3.750 Euro betragen. Regierung und Hersteller übernehmen dabei jeweils die Hälfte der Prämie.
Irreführende Angaben der Regierung
Anders als bisher sollen "auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bei der Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch eine Umweltprämie erhalten". Details über die Höhe sind bislang nicht bekannt.
Auf Anfrage von Golem.de hatte das Bundeswirtschaftsministerium im Dezember 2019 erklärt, dass die beihilferechtliche Prüfung durch die EU-Kommission bereits laufe und noch andauere. Diese Angabe dürfte zum damaligen Zeitpunkt jedoch grob irreführend gewesen sein. Laut EU-Kommission hat Deutschland im November 2019 die EU-Dienststellen lediglich darüber informiert, "die Regelung von 2016, die einen Bonus für den Erwerb von Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenautos vorsieht, zu verlängern und zu ändern". Details wurden demnach erst zwei Monate später nachgereicht.
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