EnBW: Gericht erklärt Blockiergebühr an Ladesäulen für rechtmäßig
Gerade nachts ist die Blockiergebühr an Ladesäulen ein Ärgernis. Doch Fahrer von Elektroautos müssen sich laut Gericht damit abfinden.
Wer sein Elektroauto zu lange an einer Ladesäule angeschlossen lässt, muss sich unter Umständen mit Blockiergebühren abfinden. Eine entsprechende Klausel in Verträgen des Energiekonzerns EnBW erklärte das Karlsruher Amtsgericht nun für wirksam. Das Interesse von EnBW, die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen zu können, sei berechtigt, teilte das Gericht am 24. Januar 2024 mit. Die Entscheidung vom 4. Januar 2024 sei rechtskräftig.
Ein Elektroautofahrer hatte Blockiergebühren in Höhe von 19,80 Euro zurückverlangt, nachdem er an drei verschiedenen Terminen im März 2022 die gebührenfreie Zeit an den betreffenden Ladesäulen überschritten hatte. Die Blockiergebühr ist nach den Bedingungen des ADAC-e-Charge-Tarifs, der von der EnBW angeboten wird, ab einer Standzeit von mehr als 240 Minuten fällig. Sie beträgt aktuell 10 Cent pro Minute, maximal jedoch 12 Euro. Die Gebühr fällt nicht nur bei EnBW-Säulen an, sondern bei allen Ladevorgängen, die über den Tarif gestartet werden.
Vier Stunden bei Wechselstrom oft zu kurz
Auf die Blockiergebühr wird dem Gericht zufolge sowohl beim Abschluss des Tarifs als auch beim Start des Ladevorgangs hingewiesen. "Der Kläger hatte diesen Bedingungen bei Nutzung der App zugestimmt", hieß es. Nach Auskunft des ADAC gibt es Blockiergebühren bei vielen Anbietern.
Der Karlsruher Energieversorger EnBW betreibt nach eigenen Angaben das größte Schnellladenetz in Deutschland und bietet die Ladeapp und -karte Mobility+ an.
Während ein Ladevorgang an Schnellladern in der Regel in weniger als einer Stunde beendet wird, kann dies an Wechselstromsäulen oft deutlich länger als vier Stunden dauern. Besonders ärgerlich ist die Blockiergebühr, wenn am späten Abend ein Ladevorgang gestartet wird. Um die Gebühr zu vermeiden, müsste man mitten in der Nacht das Fahrzeug wieder von der Ladesäule entfernen.
Andere Anbieter ohne Blockiergebühr
Daher empfiehlt es sich, in solchen Fällen einen Anbieter zu nutzen, der keine Blockiergebühr verlangt. So gilt bei der VW-Tochter Elli die Gebühr nicht zwischen 21:00 Uhr und 9:00 Uhr (PDF).
Laut den FAQ von EnBW ist "es technisch derzeit nicht möglich ist, eine Blockiergebühr erst nach Beendigung eines Ladevorgangs anzusetzen". Dem Unternehmen zufolge dauern nur fünf von 100 Ladevorgängen länger als drei Stunden.
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Hmja, doch.
Das Argument "war ja bekannt" finde ich genauso schlecht wie das System als solches.
Ja nu, ich benutze den Kram halt seit Jahren, ich würd nie wegen 300¤ oder watt anfangen...
Dann verstehe ich die Kosten nicht so ganz . Es gibt so viele Karten die das Ladenetz...
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