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Elektroauto: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung

Die neue Elektroautoförderung kann beantragt werden – es gibt aber einiges zu beachten. Golem fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
/ Tobias Költzsch
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Der Kauf von Elektroautos wird ab sofort gefördert. (Bild: Friedhelm Greis)
Der Kauf von Elektroautos wird ab sofort gefördert. Bild: Friedhelm Greis
Inhalt
  1. Elektroauto: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung
  2. Förderhöhe nach Einkommen gestaffelt
  3. Wie wird der Antrag gestellt?

Über eine neue Webseite kann seit dem 19. Mai 2026 die Ende 2025 beschlossene neue Elektroautoförderung in Deutschland beantragt werden. Die Anträge laufen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Beim Antrag gibt es einiges zu beachten, wie das Bafa auf einer Webseite(öffnet im neuen Fenster) erklärt. Golem fasst die wichtigsten Fragen zusammen.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle, die nach dem 1. Januar 2026 erstmalig in Deutschland angemeldet werden. Entscheidend ist das Datum der Anmeldung, nicht das des Kaufs. Für Fahrzeuge mit voriger Tageszulassung oder Gebrauchtfahrzeuge kann keine Förderung beantragt werden. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung beim Bafa eingereicht werden. Auch im Ausland darf das Fahrzeug noch nicht zugelassen worden sein.

Bei Plug-in-Hybriden ist zu beachten, dass nur Fahrzeuge gefördert werden, die höchstens 60 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen. Außerdem muss die elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer betragen (EAER-City-Wert). Hybride, die nicht von außen geladen werden können, sind nicht förderfähig. Eine Preisobergrenze oder eine Liste der förderfähigen Fahrzeuge gibt es nicht. Entscheidend sind die Angaben des Herstellers.

Für Plug-in-Hybride läuft die Förderung zudem nur bis zum 30. Juni 2027, während für die anderen Fahrzeuge ein Zeitraum bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen ist. Ab dem 1. Juli 2027 will die Bundesregierung eine weitere Förderung von Plug-in-Hybriden und Range-Extender-Fahrzeugen prüfen, die sich an den CO2-Emissionen im realen Betrieb orientiert. Mit der zunächst einmal kürzeren Förderfrist für Hybride will die Bundesregierung die Verbreitung von batterieelektrischen Fahrzeugen stärken.

Das zu fördernde Fahrzeug muss nicht in Deutschland oder der EU gekauft werden – die Herkunft des Wagens ist unerheblich. Wichtig ist nur, dass das Auto erstmals nach dem 1. Januar 2026 in Deutschland angemeldet wurde. Die Bundesregierung behält sich vor, die Förderregeln später noch zu verändern, damit in der EU produzierte Fahrzeuge besonders berücksichtigt werden. Aktuell ist dies nicht der Fall.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung können Privatpersonen beantragen, die als Halter des zu fördernden Fahrzeugs fungieren. Allerdings muss der Halter nicht unbedingt der Käufer oder Leasingnehmer des Fahrzeugs sein. Antragsfähig sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben – eine deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht notwendig. Unternehmen können die Elektroautoförderung nicht nutzen, wohl aber Selbstständige, wenn das Fahrzeug nicht Teil des Betriebsvermögens ist.


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