Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Förderhöhe nach Einkommen gestaffelt

Die Höhe der Förderung ist nach der Höhe des Einkommens gestaffelt. Dabei ist das zu versteuernde Einkommen eines Haushalts entscheidend, nicht das Bruttoeinkommen. Zu den verschiedenen Förderhöhen und der Einkommensstaffelung hat Golem bereits einen ausführlichen Ratgeber veröffentlicht.

Das Einkommen von Kindern im Haushalt zählt übrigens nicht zum Haushaltseinkommen dazu. Sollte sich das Einkommen nach dem Antrag erhöhen, spielt das für die Fördermenge keine Rolle: Entscheidend ist das Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Um die Förderung zu erhalten, müssen die letzten beiden Steuererklärungen eingereicht werden. Wichtig für Rentner, die keiner Steuererklärungspflicht unterstehen: Falls für die vergangenen Jahre keine Erklärungen abgegeben wurden, können sie nachträglich eingereicht werden. Ohne die Steuererklärungen kann die Förderung nicht bewilligt werden.

Pro Haushalt können maximal zwei Anträge gestellt werden – pro berechtigtes Mitglied einer. Als Haushalt definiert die Bundesregierung eine "auf Dauer angelegte Wohn- und Wirtschaftseinheit" aus einzelnen oder mehreren Personen. WGs zählen entsprechend nicht als gemeinsamer Haushalt, da die Einkommen in der Regel getrennt sind.

Bei zwei volljährigen Personen mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, die nicht verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, vermutet das Bafa eine eheähnliche Gemeinschaft. Diese Vermutung kann durch Eigenerklärung widerlegt werden, indem dargelegt wird, dass dauerhaft getrennt gewirtschaftet wird.

Wie lange muss ich das Auto bei erfolgreichem Förderantrag behalten?

Voraussetzung für die Elektroautoförderung ist, dass das Fahrzeug 36 Monate lang behalten wird. Da auch Leasing in gleicher Höhe wie der Direktkauf gefördert wird, müssen Leasingverträge eine ausreichend lange Laufzeit haben.

Wird das geförderte Fahrzeug vor Ablauf der 36-Monats-Frist verkauft, muss das dem Bafa mitgeteilt werden. Das Amt entscheidet dann über eine anteilige oder vollständige Rückforderung der Fördersumme. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass das Auto einen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird.

Verstirbt der Halter während der 36-Monats-Frist, kann das Fahrzeug auf einen Erben umgemeldet werden. Die Förderung wird dadurch nicht beeinträchtigt. Die Erben müssen allerdings die restliche Frist einhalten, da es sonst zu Rückforderungsansprüchen seitens des Bafa kommen kann.


Relevante Themen