Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Elektroaltgeräte: Umwelthilfe fordert, dass Apple Radiowecker zurücknimmt

Die Gesetzeslage ist klar, aber Apple weigert sich, seiner Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten nachzukommen. "Wir sind Apple" lautet die angebliche Begründung. Doch Apple widerspricht dieser Darstellung.
/ Achim Sawall
174 Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)
Elektronikschrott in China (Bild: Tyrone Siu/Reuters)
Elektronikschrott in China Bild: Tyrone Siu/Reuters

Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verstößt Apple gegen die gesetzliche Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten. Wie die Organisation am 22. September 2016 erklärte(öffnet im neuen Fenster), haben Testbesuche belegt, dass Apple Elektrokleingeräte nur bei einem Neukauf zurücknimmt. Die Rücknahme von Taschenrechnern, Föhns und Radioweckern ist jedoch auch ohne den Kauf eines neuen Geräts verpflichtend.

Diese Rücknahme haben Beschäftigte laut DUH mit der Begründung "Wir sind Apple" abgelehnt und auf Elektronikdiscounter wie Media Markt oder Saturn verwiesen. Apple erklärt dagegen(öffnet im neuen Fenster), bereits seit dem Jahr 2014 Altgeräte anderer Hersteller zurückzunehmen. In den Stores stünden Aufsteller, die darauf hinwiesen, dass dieses Recht auch diejenigen hätten, die nicht kauften. Dies stehe auch auf der Website.

Nach Auffassung der DUH versucht der Elektronikkonzern, sich seinen gesetzlichen Verpflichtungen zu entziehen und die Verantwortung abzuwälzen. Seit dem 24. Juli 2016 gilt in Deutschland eine Rücknahmeverpflichtung für den Handel(öffnet im neuen Fenster). Verbraucher haben das Recht, alte Elektro- und Elektronikgeräte im Handel zurückzugeben, auch wenn sie dort nicht eingekauft haben. "Apple entzieht sich nicht nur seiner Verpflichtung zur korrekten Zahlung von Steuern", betonte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Rechtsverfahren gegen Apple

Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat gegen Apple ein Rechtsverfahren eingeleitet und das Unternehmen heute aufgefordert, diese rechtswidrige Praxis sofort zu beenden und zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH, sagte: "Apple entzieht sich seiner ökologischen Verantwortung. Der Elektronikkonzern hatte wie alle anderen Handelsunternehmen auch während einer neunmonatigen Übergangsfrist ausreichend Zeit, sich auf die Rücknahme von Elektrogeräten vorzubereiten." Die DUH habe Apple acht Wochen vor Beginn der Scharfstellung des Gesetzes angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die Rücknahme alter Geräte verbraucherfreundlich erfolgen müsse. Apples Hinweis, Elektrogeräte sollten einfach bei der Konkurrenz abgegeben werden, zeige, wie ernst das Unternehmen Umweltschutz und gesetzliche Verpflichtungen wirklich nehme.


Relevante Themen