Einstweilige Verfügung: Taxi-Zentrale geht gerichtlich gegen Mytaxi-Rabattaktion vor

Die Taxi-Auto-Zentrale (TAZ) hat vor dem Stuttgarter Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen eine Rabattaktion von Mytaxi durchgesetzt. Das berichten die Stuttgarter Nachrichten(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf die TAZ.
Mytaxi bietet in einer Rabattaktion Taxifahrten zum halben Preis an. Dabei gibt es nicht nur eine Gutschrift. "Die 50 Prozent werden automatisch beim Bezahlen abgezogen" , sagte Unternehmenssprecher Stefan Keuchel. Die Rabattaktion läuft vom 4. bis zum 17. Mai 2015 international in den rund 40 Städten, in denen Mytaxi verfügbar ist. Die Taxi-Auto-Zentrale will eine Fortsetzung der Rabattaktion verhindern.
TAZ wirf Mytaxi unlautere Methoden vor
"Laut Personenbeförderungsgesetz dürfen die festgelegten Taxitarife weder über- noch unterschritten werden" , sagte der TAZ-Chef Murat Arslan. "Mytaxi versucht, auf diese unlautere Weise Kunden zu gewinnen und die bestehenden örtlichen Taxizentralen in ganz Deutschland zu schwächen."
Keuchel bestätigte Golem.de, dass die einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart am 13. Mai eingegangen sei. "Wir halten uns selbstverständlich an die gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig prüfen wir unsere Optionen und mögliche nächste Schritte" , sagte er.
Ein Taxiunternehmerverband hatte schon am 8. Mai die Rabattaktion verurteilt(öffnet im neuen Fenster) . Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, erklärte: "Konzerne wie Daimler mit Tochter Mytaxi sowie Ubertaxi rabattieren mit dem Kalkül, die Tarifpflicht zu kippen. Ist dies erreicht, sind Wucherpreise zu Stoßzeiten die Regel." Die vermeintlich billigen Taxifahrten gaukelten der Bevölkerung vor, Taxifahren könne billiger sein.



