Einspeisegebühr: Netzbetreiber darf nicht nur einzelne Sender abkassieren
Ein Kabelnetz-Betreiber darf Sender bei der Einspeisegebühr nicht ungleich behandeln. Netcologne muss jetzt mit den Sendern neu verhandeln.

Der Festnetzbetreiber Netcologne darf nicht einzelne private Rundfunkanbieter gegen Entgelt verbreiten, während andere davon nicht betroffen sind. Das hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) am 23. Februar 2017 entschieden. Netcologne betreibt ein TV-Kabelnetz und ein Telekommunikationsnetz.
Sport1 und andere hatten sich bei der ZAK beschwert. Laut Rundfunkstaatsvertrag (RStV) sei es unzulässig, gleichartige Programmanbieter ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln. Der Netzbetreiber dürfe neue Verträge und damit neue Geschäftsmodelle einführen.
Siegfried Schneider, der Vorsitzende der ZAK, sagte: "Eine solche Praxis der Vertragsumstellung widerspricht dem Verbot der Diskriminierung. Gleichartige Programmanbieter müssen auch gleich behandelt werden. Netcologne ist deshalb gefordert, die Gleichbehandlung aktiv wiederherzustellen."
Einspeisestreit auch bei öffentlich-rechtlichen Sendern
ARD und ZDF hatten im Jahr 2012 ihre Verträge zur Verbreitung ihrer Inhalte durch Kabel Deutschland, jetzt Vodafone Kabel, und Unitymedia gekündigt. Vorher überwiesen sie den Kabelkonzernen Einspeisungsentgelte in Höhe von rund 60 Millionen Euro. Anbieter wie die Deutsche Telekom mit Entertain verlangen keine Einspeisungsentgelte, die öffentlich-rechtlichen Sender zahlen dagegen für die Verbreitung über Satellit und DVB-T.
Das NDR-Fernsehen ist seit Dezember 2013 aus den analogen Kabelnetzen von Unitymedia in Baden-Württemberg und großen Teilen Hessens ausgespeist. Seit September 2013 ist der NDR nicht mehr über das analoge Kabelnetz von Unitymedia in Nordrhein-Westfalen zu empfangen.
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Das heißt im Umkehrschluss: Die Sender dürfen nicht einen Kabelanbieter auslassen, da...
Hmja schwierig. Eigentlich bezahlen Content Provider im Netz ja immer Gebühren und zwar...